Hallo,
wie lange zahlt die Krankenkasse, wenn man schwangerschaftsbedingt ausfällt. Bis zum Anfang des Mutterschutzes? Oder darüber hinaus?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß
Micha
Hallo,
grundsätzlich handelt es sich bei Schwangerschaft um keine
Erkrankung, insofern zahlt die Kasse vor Beginn der Schutzfrist auch kein Krankengeld. Attestiert der Arzt allerdings eine Arbeitsunfähigkeit, die über die Entgeltfortzahlung hinaus andauert
und dar bis zum Beginn der Schutzfrist reicht, dann zahlt auch die
Kasse das Krankengeld.
Bei einem Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber weiter.
Gruß
Czauderna