Hallo
Nehmen wir an eine Person ist 24 und hat im Juni 2007 seinen FH-Abschluss gemacht. Zum Zeitpunkt des Abschlusses war er noch 23. Er hatte sich für die FH beworben, wurde aber wegen dem NC auf die Warteliste gesetzt.
Nun kommt die gesetzliche Krankenversicherung und sagt, dass er seit Juni nicht mehr familienversichert sei und müsse sich jetzt selbst versichern.
Die betroffene Person nimmt jetzt in Kürze einen Minijob an. Für die sind keine Beiträge zu zahlen. Muss sich diese Person jetzt wirklich selbst versichern oder wie geht mit ihm und seiner Krankenversicherung weiter?
Muss er ausserdem noch die Beiträge rückwirkend zahlen, also von Juli bis Dezember, oder kann die betroffene Person geltend machen, dass die Krankenversicherung ihn nicht informiert hat und das falls er es gewusst hätte, schon früher angefangen hätte zu jobben?
MfG
jetzt wirklich selbst versichern oder wie geht mit ihm und
seiner Krankenversicherung weiter?
Ja, das muß er, seit dem 1.4. gilt die Versicherungspflicht in der GKV.
Muss er ausserdem noch die Beiträge rückwirkend zahlen, also
von Juli bis Dezember
Grundsätzlich ja, aber vielleicht kann man mit Deiner KK reden. Bei einem meiner Kunden hat sich die KK sehr entgegenkommend gezeigt.
machen, dass die Krankenversicherung ihn nicht informiert hat
und das falls er es gewusst hätte, schon früher angefangen hätte zu jobben?
Nein, das zählt nicht. Du hättest Dich ja auch erkundigen können.
jetzt wirklich selbst versichern oder wie geht mit ihm und
seiner Krankenversicherung weiter?
Ja, das muß er, seit dem 1.4. gilt die Versicherungspflicht in
der GKV.
Muss diese Person, um es nochmal unmissverständlich zu verstehen, sogar Beiträge zahlen, wenn er monatlich nur höchstens 400 Euro aus einem Minijob bezieht?
Besteht denn tatsächlich keine Möglichkeit weiterhin familienversichert zu sein?
Gruß
Muss diese Person, um es nochmal unmissverständlich zu
verstehen, sogar Beiträge zahlen, wenn er monatlich nur
höchstens 400 Euro aus einem Minijob bezieht?
Gerade deswegen. Aus einem Minijob erwachsen keine Ansprüche aus der Sozialversicherung.
Besteht denn tatsächlich keine Möglichkeit weiterhin familienversichert zu sein?
Offenbar nicht, zumindest nach der uns gegebenen Schilderung. Nochmal von der Krankenkasse prüfen lassen.
Hallo,
eine Familienversicherung über das 23. Lebensjahr hinaus ist nur
möglich wenn das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung steht.
In dem geschilderten Fall ist das also nicht mehr möglich.
Ein 400 € Job ändert daran nichts.
Wenn in absehbarer Zeit eine Einschreibung als Student/Fachhochschüler
erfolgen sollte, würde ich mal mit der Kasse reden wegen des
Zwischenraums.
Gruß
Czauderna