Krankenversicherung?

Hallo,

wir sind drei Studenten (einer davon beendet sein Studium Mitte diesen Jahres, einer ist mehr oder minder bereits fertig) die mit einer „Idee“ eine GmbH (oder Limited) gründen werden, alle drei sind dann geschaftsführende Gesellschafter. Aktuell sind zwei von uns noch studentisch privat krankenversichert, einer gesetzlich. Als Gehalt werden „wir uns“ brutto 2.500 EUR monatlich zahlen.

Ist es möglich, so lange wie der Studentenstatus noch „offiziel“ ist, sich als Student weiterhin krankenzuversichern? (sprich, bei dem gesetzlich versicherten, er bleibt über seine Eltern versichert?) In wie weit ist es möglich, falls wir eine eigenständige Versicherung benötigen, sich privat krankenzuversichern? Wir sind dann alle selbständig, liegen mit den 2.500 EUR aber weit unter der „Grenze“ sich privat zu versichern? Gilt hier dann die Selbständigkeit oder das Angestelltenverhältnis?

Vielen Dank schonmal für die Antwort(en),

Viele Grüße

Thomas

Ist es möglich, so lange wie der Studentenstatus noch
„offiziel“ ist, sich als Student weiterhin krankenzuversichern?

Solange Ihr tatsächlich noch Studenten seid, ja.

möglich, falls wir eine eigenständige Versicherung benötigen,
sich privat krankenzuversichern? Wir sind dann alle selbständig,

Dann könnt Ihr Euch privat versichern.

liegen mit den 2.500 EUR aber weit unter der
„Grenze“ sich privat zu versichern?

Das betrifft Arbeitnehmer, die Ihr nicht seid.

Selbständigkeit oder das Angestelltenverhältnis?

In Eurem Fall könntet Ihr Euch auf die Selbstständigkeit berufen.

Hallo,
vorsicht, vorsicht, das mit der Selbständigkeit aller drei ist so eine Sache. Da kommt es auch auf den Gesellschaftervertrag an und da kann
es durchaus möglich sein dass alle drei als Arbeitnehmer der GmbH.
anzusehen sind und daher krankenversicherungspflichtig wären.
Hier gilt der Grundsatz -den Status von einer gesetzlichen Krankenkasse
prüfen und feststellen lassen.
Nur wenn diese auf Selbständigkeit entscheidet kann es mit der
PKV-Versicherung etwas werden.
Gruß
Czauderna

Dann könnt Ihr Euch privat versichern.

liegen mit den 2.500 EUR aber weit unter der
„Grenze“ sich privat zu versichern?

Das betrifft Arbeitnehmer, die Ihr nicht seid.

Das würde ich persönlich in dieser Pauschalität nicht stehen lassen. Meines Wissens erfolgt bei GmbH-Geschäftsführern/Gesellschaftern grundsätzlich eine Prüfung über den maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH.
Bei drei Gesellschaftern / Geschäftsführern könnte hier bereits ein Pferdefuß versteckt sein je nach Gesellschaftsvertrag …

Grüße
Jürgen

GmbH-Geschäftsführern/Gesellschaftern grundsätzlich eine
Prüfung über den maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH.

Völlig richtig. Wenn drei Leute zusammen eine Firma gründen, werden sie ihre Konstruktion wohl so gestalten, dass sie alle drei maßgeblichen Einfluß auf die Gesellschaft haben.

Zumindestens habe ich das unterstellt.

Hallo,
das würde auf jeweils 33,33 % hinauslaufen - ohne eine entsprechende Klausel im Gesellschaftervertrag (Sperrminorität) ist da aber nix
mit Selbständigkeit aller drei Geschäftsführer.
Gruß
Czauderna

Hallo,
es kommt nur sekundär auf die anzahl der anteile an.

primär ist es entscheidend das der gesellschafter " nicht weisungsgebunden " ist.
d h. er kann jederzeit beliebig in der GmbH über alles entscheiden !!!

es darf keine einschränkung ( z.b. darf bis zu 10000,- eur im monat verfügen, GmbH entscheidungen können nur zu zweit oder aller zusammen getroffen werden, ect. ) vorhanden sein.

ich war selber zu 45 % geschäftsf. gesellsch. und bin jetzt zu 50 %.
aber entscheidend waren die formulierungen im gesellschaftsvertrag.

es ist aber auf jeden fall !!! der Status, am besten vor unterzeichnung des gesellschaftsvertrages, durch die Krankenkasse durch einreichung einer kopie prüfen zu lassen.
grüße