Krankenversicherung

Hallo zusammen,

mal eine frage zur freie heilfürsorge.
a. ist bei der freie heilfürsorge versichert da beamter…
b. ist gar nicht krankenversichert weil nur 400 € job.
a und b sind ein pärchen :wink:

so nun zu meiner frage:

wenn a und b heiraten kann er ja b mit in die familienversicherung holen.
wie schaut es aus mit dem mitgebrachten kind aus erster ehe von b ?

es wurde gesagt das angeblich a erst das kind adoptieren müsste, stimmt das ?

um weitere fragen auszuschließen das kind kann nicht beim leiblichen vater mitversichert werden da er nicht auffindbar ist, und des weiteren… unterstützung vom amt bekommt man auch nicht da zuviel von a verdient wird.
aber geld reicht leider trotz allen nicht aus um selber zu versichern.

freue mich auf eure antworten

lg

Hallo,

wenn A freie Heilfürsorge hat ist er Polizist oder Soldat. Er ist dann nicht verpflichtet überhaupt eine Krankenversicherung zu haben. Allenfalls wird er eine Anwartsvchaftsversicherung für den späteren Ruhestand haben. Angenommen das ist der Fall:

Bei der Heirat mit B erhält B einen Beihilfeanspruch. Für die Restkosten kann sie sich bei der PKV des Ehemannes mit einem Beihilfetarif versichern. Das Stiefkind erhält ebenfalls einen Beihilfeanspruch, wenn es im Ortszuschlag seiner Besoldung als kindergeldberechtigtes Kind zu berücksichtigen ist. Das ist in der Regel bei den im Haushalt aufgenommenen Kindern des Ehegatten der Fall. Auch hier kann das Kind sich mit den Restkosten über einen Beihilfetarif versichern, sofern keine Familienhilfeanspruch beim leiblichen Vater besteht.

Nachsatz: sollte A in der GKV versichert sein, dann entstehen für B und das Kind Familienhilfeansprüche der GKV

Gruß Woko

Hi Bibi,

wieso ist B nicht krankenversichert? Dass sie nur einen 400.- €-Job hat, ist für die Versicherungspflicht an sich unerheblich.

Grüße, Bernhard