Hallo,
kann man bei in einer Grundsicherung im Alter seine private Krankenversicherung beibehalten, oder muß man in die Basisversicherung?
fst70
Hallo,
kann man bei in einer Grundsicherung im Alter seine private Krankenversicherung beibehalten, oder muß man in die Basisversicherung?
fst70
Hallo,
ist hier der Wechsel der Tarife innerhalb der PKV vom vorhandenen Tarif in den Basistarif gemeint? Ein Wechsel in die GKV ist ja nach dem 55. Lj nicht mehr möglich.
Wenn die Sozialhilfe gezahlt wird, wird sich die Erstattung der KV-Beiträge sicher auf die Beiträge im Basistarif beschränken (angemessener Beitrag n. § 32,5 SGB XII). Natürlich kann man in seinem Tarif bleiben, aber dann muss man aus der geringen Unterstützung noch die Differenz selbst zahlen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__32.html
Gruß Woko
Hallo Woko,
danke für die Info.
Ja es wäre ein Tarifwechsel innerhalb der PKV. Die PKV bietet einen Basistarif von 600,- € mtl.an, der dann bei Hilfebedürftigkeit (und die liegt vor) noch halbiert würde.
Heißt dass, das das S.-Amt 300,- € als angemessen sieht und leistet?
Hallo,
so wird es dann sein.
Gruß Woko