Hallo an alle,
folgende theoretische Frage:
Gehen wir davon aus, dass ein nichteuropäischer Mitbürger, der als Student nach Deutschland kam,
in eine deutschen gesetzlichen Krankenkasse beitrat und den Studentensatz selbst bezahlte.
Dann arbeitet dieser für 3 Monate bei einer ansässigen Firma, die dann den normalen Angestelltensatz an die Krankenversicherung überwies.
Vor Ende der Probezeit wird dieser nun entlassen.
Da er nun weder Student noch Angestellter ist, wäre er gewillt weiterhin in die Krankenkasse privat zu zahlen.
Dies wird erst auch akzeptiert, doch dann nachträglich kurzfristig abgelehnt mit der Begründung, dass er nicht 12 Monate in der Versicherung wäre, und somit kein Anspruch hätte auf freiwillige eigene Bezahlung.
Ihm wurde die gesetzl. KV zum 31. gekündigt, die Post kam theorethisch am 1. des nächsten Monats am Empfänger an.
Hat das alles so seine Richtigkeit?
Und hat er theoretisch, wo dieser ausländische Mitbürger eine Aufenthaltsgenehmigung bis nächstes Jahr Oktober hat und nebenbei eine Praktikumsstelle wahrnimmt, kein Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung?
Muss dieser, obwohl er kein Einkommen hat, und dieser theoretisch vom Einkommen der LG lebt (die dann auch die , eine private Versicherung abschließen?
LG
Wölkchen