Krankenversicherung ?!?

Hallo,

Also die Frage: Frau 2 kleine Kinder war arbeitssuchend hat nix gefunden nun läuft ALG I aus und ALG II wird nicht beantragt.

Frau bleibt Hausfrau Mann verdient die Kinder wechseln die KV zum Vater, aber die Frau die nicht verheiratet ist wie wird die versichert?
Einkommen NUll weil nicht selbständig.

Hallo,
nun, sie muss sich selbst versichern !!

Wenn sie es sich „erlauben“ kann keine Hilfe vom Staat zu beantragen dann stellt sich doch die Frage - von was lebt die Frau ?

Ich ahne es - vom Einkommen des Lbensgefährten ?

Ja, dann muss das Geld für die Krankenversicherung auch drinne sein.

Eine Krankenversicherung zum 0-Tarif gibt es grundsätzlich nicht.

Gruß

Czauderna

0-Tarif und 600.- pro Monat sind 2 paar Schuhe, da muß Frau wohl heiraten, dann gibt´s 0Tarif oder ist der Studententarif nach Alter unbegrenzt? Und nur an eine Hochschuleinschreibung gekoppelt?

Hallo,
ein neuer Aspekt - Studentin !
Nun, wenn sie noch keine 30 Jahre alt ist und auch noch keine 14. Fachsemester hinter sich hat dann geht das mit der Studentenversicherung dem Grunde nach bis zu den o.g. Grenzen.
Ansonsten gilt für die „freiwillige“ Versicherung eine Mindestbeitragsmessungsgrenze von 840,00 €, was einem Beitrag (incl. Pflegeversicherung) von ca. 136,00 € mtl. entspricht.
Ja, heiraten wäre eine Möglichkeit mit 0,00 € davonzukommen !!
Gruß
Czauderna

Keine 14 Fachsemester sondern abschluß nach nur 7 aber nun als Doktorand (im 2. Semester) eingeschrieben wegen 10 Jahren Babypause aber schon deutlichst über 30ig.

mfg

0-Tarif und 600.- pro Monat

Wie kommst Du auf 600, – ?

Hallo,

Keine 14 Fachsemester sondern abschluß nach nur 7 aber nun als
Doktorand (im 2. Semester) eingeschrieben wegen 10 Jahren
Babypause aber schon deutlichst über 30ig.

es gibt auch eine Ausnahmebestimmung, die von den 14 Semestern bzw. dem 30. Lebensjahr abweicht. Eine Versicherungspflicht als Student ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB auch möglich, wenn u.a " die Art der Ausbildung oder familiäre Gründe" eine längere Studienzeit rechtfertigen".
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Einfach die zuständige Krankenkasse mit Hinweis hierauf fragen und eine Entscheidung verlangen. Im Übrigen gilt das bisher von Anderen Geschriebene.

Gruß Woko