Krankenversicherung

HAllo Zusammen,

angenommen Frau X wechselt in der Elternzeit den Arbeitgeber. Bis jetzt wäre X allein in der gesetzlichen KV versichert. Nun hätte sie beim alten AG gekündigt und fängt auf Teilzeit beim neuen AG an.
Was muss sie KV-technisch beachten?
Sollte sie kurzfristig in die Familienversicherung des Mannes eintreten?
Welche Fristen gäbe es hier zu beachten?

LG,
Horde

Kann keiner helfen?
Wäre wichtig!

Hallo,
icvh gehe mal davon aus, dass sie während der Elternzeit in der Kasse A. beitragsfrei versichert war.
Sie nimmt nun eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber an, dazu muesste man wissen ob diese krankenversicherungspflichtig ist oder ob es sich ggf. um einen 400,00 € Job handelt ?
Wie und warum kam es zu einem Kassenwechsel, nur wegen der Aufnahme der Teilzeittätigkeit oder wurde die KJündigung schon vorher aus anderen Gründen ausgesprochen ?
Gruß
Czauderna

Hey Guenter, vielen Dank dass du dich meiner annimmst!
Kasse ist NOCH gar nicht gewechselt worden!
Die Frage ist ja, ob dies passieren sollte…
Noch wäre Frau X beitragsfrei in ihrer alten KV versichert. Aber wie sieht es aus wenn sie teilzeit arbeitet. Erstmal ist es geplant auf 400€ Basis, aber ab Juni ggfs. auch mehr.
Wäre dann ein Wechsel in die Familienversicherung besser?
LG,

Hallo,
aha, so ist das - wenn das Beschäftigungsverhältnis endet und ein 400,00 € Job angenommen wird dann ab in die Familienversicherung (wenn sonst keine Einnahmen vorhanden) sind.Wenn der Ehemann in einer anderen Kasse ist, dann endet die Mitgliedschaft in der bisherigen Kasse durch die Abmeldung durch den ersten Arbeitgeber.
Bei einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit, also über 400,00 € endet die Beitragsfreiheit auch und der neue Arbeitgeber führt ganz normal die Sozialversicherungsbeiträge ab. Ein Kassenwechsel muss deshalb nicht erfolgen.
Gruß
Czauderna

Okay, danke!
DAs einfachste wäre aber doch direkt Wechsel in die Familienversicherung, oder?Wie ginge das am schnellsten?
Gibt es in der alten KV der Frau noch Kündigungsfristen zu beachten?