Hallo Sonnenmann,
es gibt die Pflichtversicherungsgrenze in der Kranken- und Rentenversicherung.
Angestellte können sich zum Beispiel oberhalb dieser Grenze in der Krankenversicherung befreien lassen und in die Private Krankenversicherung wechseln oder als freiwilliges Mitglied der GKV erhalten bleiben.
In der Rentenversicherung ist dies bei Angestellten nicht möglich.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze, bis zu der laut Solidaritätsprinzip , Beiträge zu entrichten sind. Verdient jemand oberhalb dieser Grenze, so muss er auch bei weiterem Verbleib im Sozialsystem keinen Euro mehr bezahlen…
Okay…
Jetzt ist es derzeitig so, dass bei beiden die Pflichtversicherungsgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch ist. Dies bedeutet, dass derzeitig bei 54.000 € p.a. die Pflicht- und Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt. 75% davon beträgt derzeitig dann die Pflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.
Die gute Frau Schmidt plant nunmehr, die Pflichtversicherungsgrenze der GKV anzuheben.
Dies würde bedeuten, dass es künftig schwerer wird bzw. man einfach älter ist, bis man oberhalb dieser Grenze verdienen wird. Folglich wird es schwerer, die GKV zu verlassen und somit bleiben in der GKV wahrscheinlich mehr Beitragszahler als vorher.
Irgendwann würde aber wie das Amen in der Kirche die Aktion folgen, dass die Bemessungsgrenze angehoben wird. Dies bedeutet, dass dann auf einen Schlag jemand in der Spitze bis zu 33% mehr Beiträge entrichten müsste. Also würde neben zusätzlichen Beitragszahlern (die ja nicht rauskommen) nun auch noch mehr Einnahmen dasein.
Das dies nur eine extrem kurzsichtige Denkweise sein kann, belegt, dass es dann im Alter immer mehr Menschen geben wird, die Sozialversicherung in Anspruch nehmen. Diese ist aber nicht kapitalgedeckt, wie in der PKV, also müssten die Arbeitnehmer noch mehr zahlen, denn hier herrscht das Umlageprinzip. Einnahmen müssen Ausgaben entsprechen.
Ein Mensch im Alter kostet aber auch mehr, als ein junger.
Gleichzeitig kann dies aber auch das Aus der PKV bedeuten, denn zum einen fehlt künftig der „junge“ Nachwuchs und zum anderen müssten die Prämien dies künftig berücksichtigen mit erhöhten Alterungsrückstellungen und Schwankungsrücklagen.
Ich empfinde diesen Schuss daher als sehr kurzsichtig.
Klar, es spült kurzfristig Geld in die Kasse, aber in 20 Jahren sind die Probleme dafür umso größer.
Gruß
Marco