Krankenversicherung

Hallo,

wie läuft das, wenn jemand nach langem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück kommt und noch keine Wohnung und Arbeit hat mit der Krankenversicherung? Versichern muss man sich ja. Meldet sich die Person dann einfach bei der gesetzlichen Krankenversicherung selbst an? Und wieviel kostet das dann in etwa? Wir nehmen mal an, dass noch kein ALG2-Antrag gestellt wurde, da die Person noch bei Verwandten unterkommt und hofft, schnell Arbeit zu finden.

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

wie war die Person denn im Ausland krankenversichert?

Falls es eine gesetzliche Krankenversicherung oder staatliche Gesundheitsversorgung (z.B. NHS in UK) im EU-Ausland war, kann sich die Person mit einer entsprechenden Bescheinigung an die deutsche GKV wenden. Nicht Erwerbstätige zahlen dort einen Beitrag von etwa 140 € monatlich.

Einen Wohnsitz kann man auch „bei Verwandten“ anmelden. Möglicherweise muss der Gastgeber ein Formular unterschreiben.

Falls du über andere Voraussetzungen etwas wissen möchtest, poste bitte noch weitere Details: Land, Krankenversicherung, Tätigkeit dort, Einkommen, Dauer des Aufenthalts, etc.

Viele Grüße
Oliver H.

Hallo,

nehmen wir mal an es geht um eine Situation nach einjährigem Aufenthalt in China. Dort wurde nicht gearbeitet sondern studiert. Der Betroffene ist 31 Jahre alt (also auch nichts für die Familienversicherung). Vor dem Aufenthalt in China stand ein Studium in Deutschland. Staatsangehörigkeit ist deutsch.

Meldeadresse einzurichten ist kein Problem, aber man möchte keinen Antrag auf ALG2 stellen. Deshalb meine Frage: wie läuft das und wie teuer ist eine Selbstversicherung?

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

falls die Person als Student in Deutschland zuletzt gesetzlich krankenversichert war, kann sie sich wieder dort anmelden. Ohne Einkünfte beträgt der Beitrag ca. 140 € monatlich.

Weitere Punkte:

  • Liegt eine Studienbescheinigung der chin. Uni vor?
  • Wie war derjenige dort krankenversichert?

Weiter müßten das dann die SV-Spezis hier beantworten.

Viele Grüße
Oliver H.

Hallo,

wenn man in Deutschland zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkase versichert war, kann man sich nur in dieser Kasse versichern.

Wenn man vor dem Auslandsaufenthalt zuletztt in einer Privatversicherung versichert war, ist auch nur eine Privatversicherung möglich.

Die gesetzliche Krankenkasse wird auf jeden Fall nachfragen, was im letzten Jahr war. Am besten Nachweise über An-/Abmeldungen vom Einwohnermeldeamt mitnehmen. Auch Nachweise über private Auslandsreisekrankenversicherung bzw. Flugtickets können hilfreich sein.

Gruß
RHW

Hallo,

wenn man in Deutschland zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkase versichert war, kann man sich nur in dieser Kasse versichern.

… zumindest für die EU trifft das nicht zu. Entscheidend ist der letzte Status aus dem EU-Land, in dem der Betreffende zuletzt ansässig war. Das kann in beide Richtungen zu Änderungen führen. Ein Sonderfall ist UK, dort ist auch der dort ansässige privat Versicherte de jure NHS-berechtigt.

Viele Grüße
Oliver H.

Hallo,

in der gestellten Frage geht es um China.

Und das gehört bekanntlich nicht zur EU. :smile:

Oder habe ich etwas verpasst?

Gruß

RHW