Hallo.
Ziemlich komplizierte Frage.
jemand war zuletzt Privat-Krankenversichert in 2005,
seitdem besteht keine Krankenversicherung( war selbstständig). Nun will er eine Arbeit annehmen, also gesetzlich krankenversichert.
Da aber seit 2007 Krankenversicherungspflicht besteht, soll er für 3 Jahre Beiträge nachzahlen.
Derjenige ist aber in der Insolvenz.
was nun…
Hallo, dann kommen da wahrscheinlich noch weitere Schulden dazu - aber meines Erachtens erst ab 01.01.2009, denn erst ab da besteht für ehemals PKV-Versicherte die Pflicht zur Versicherung.
Da würde ich die Krankenkasse (GKV) darauf hinweisen.
Gruss
Czauderna
Da aber seit 2007 Krankenversicherungspflicht besteht, soll er für 3 Jahre Beiträge nachzahlen.
Die besteht nur für ehemals gesetzlich Versicherte, für ehemals privat Versicherte besteht die Versicherungspflicht erst seit Jan. 2009. Aber nachgezahlt werden muß auch hier.
Derjenige ist aber in der Insolvenz.
Dann wird er eine Ratenzahlung leisten müssen, je nach seinen Einkünften.