nehmen wir mal an man kommt in einem Jahr über die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Sollte man dann in die private Krankenversicherung gehen? Kommt man wieder zurück in die gesetzliche wenn man durch Jobverlust und einem neuen Job weniger (also unter der Beitragsbemessungsgrenze) verdient?
Und selbst wenn man den Job behält. Nehmen wir an Nachwuchs ist im Anmarsch. Lohnt sich dann der Wechsel wenn das Kind und die Ehefrau mit versichert werden muss? Oder lohnt es sich da eher, in der gesetzlichen freiwillig zu bleiben?
Dazu gibt es sehr viel zu sagen.
Ich beschränke mich auf die konkreten Antworten:
ja, wenn das Einkommen unter die JAEG fällt, egal, ob im gleichen oder einem neuen Job, wird man wieder versicherungspflichtig. Auch bei Arbeitslosigkeit (ALG I). Beides aber nicht mehr, wenn man inzwischen 55 ist.
Wenn Ehepartner und Kind mitzuversichern sind, lohnt es sich finanziell nicht mehr. Auch rund um Mutterschaft und Elternzeit ist es in der GKV in aller Regel günstiger. Dazu müßte man die komplette Familienkonstellation kennen.
Frau, 31 Jahre, noch voll berufstätig und selbst gesetzlich pflichtversichert, im 4. Monat schwanger
Nach der Geburt des 1. Kindes möchte die Frau 3 Jahre daheim bleiben.
Der Job des Mannes ist noch nicht ganz sicher und er ist nur knapp ünber der Beitragsbemessungsgrenze.
Der Arbeitgeber gibt nur 50€ Zuschuss/ Monat und damit verdient er (weil er selbst die Krankenkassenbeiträge zahlen muss für die gesetzliche KKV) 300€/ Monat weniger (er hat zwar 300€/ Monat brutto mehr aber nach Abzug der KKV sind es 300€ weniger als vorher ) Gibt es da die Möglichkeit, sich über die Einkommenssteuererklärung etwas zurück zu holen?
Das würde ja für eine private KKV sprechen, aber was ist wenn die Frau und das Kind dort auch mitversichert werden müssen? Da steigt doch der Beitrag bei der privaten erheblich, oder?
Und wenn er wechselt: fällt er automatisch in die gesetzliche zurück wenn er arbeitslos wird oder im nächsten Job weniger verdient? Ich dachte immer, dass es heißt: einmal privat, immer privat.
Der Job des Mannes scheint dubios (der Arbeitgeber muss per Gesetz knapp die Hälfte der KV-Beiträge seines Arbeitnehmers zahlen), offenbar eine Scheinselbständigkeit oder sowas. Bei Jobverlust droht ALG II mit privater Krankenversicherung.
Das Kind muss bei der Einkommenskonstellation zum eigenen Beitrag versichert werden.
Bei Wechsel in einen Arbeitnehmerjob unterhalb JAEG kommt man wieder in die GKV, der Grundsatz einmal privat kennt einige Ausnahmen, aber keine, die man nach Beliebe ansteuern kann.
Bei der beruflichen Perspektive und Nachwuchsplanung würde ich von der PKV abraten.
nur so nebenbei: Man sollte auch mal drauf achten, dass Beitragsbemessungsgrenze nicht gleich Jahresarbeitsentgeltgrenze ist! Das sind zwei verschiedene Dinge.
Der Job des Mannes ist noch nicht ganz sicher und er ist nur
knapp ünber der Beitragsbemessungsgrenze.
Der Arbeitgeber gibt nur 50€ Zuschuss/ Monat und damit
verdient er (weil er selbst die Krankenkassenbeiträge zahlen
muss für die gesetzliche KKV) 300€/ Monat weniger (er hat zwar
300€/ Monat brutto mehr aber nach Abzug der KKV sind es 300€
weniger als vorher ) Gibt es da die Möglichkeit, sich über
die Einkommenssteuererklärung etwas zurück zu holen?
Was macht dieser Mann beruflich? Wenn er als Angestellter tätig ist empfehle ich Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen.
Nein, der Arbeitgeber ist nicht dubios denn dieser Mann arbeitet im öffentlichen Dienst. Da nehme ich an, dass in dieser Situation die Personalabteilung Mist gebaut hat.
ja, die sollten das eigentlich richtig machen.
Dazu muss man noch wissen, dass die im öffentlichen Dienst üblichen familienabhängigen Einkommensbestandteile nicht bei der Ermittlung des Jahreseinkommens mit zählen.