Krankenversicherung

Weiss jemand, ob es stimmt, das, wenn man so wie ich für 4 Jahre in der privaten Krankenversicherung war, jetzt aber wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Angestelltenverhältnis ist, das im Rentenalter sich die gesetzliche Krankenversicherung weigern kann einen weiter zu versichern und man wieder zurück in eine private Krankenversicherung muss?

Ich bin 46 Jahre alt.

Danke für eventl. Antworten

Gruss Steffen

Zum Rentenbeginn wird man pflichtversichert in der KVdR (gesetzliche Pflichtversicherung), wenn man 90% der 2.Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war. Das dürfte nach 4 Jahren PKV nicht mehr klappen.

Man kann aber freiwillig in der GKV bleiben, wenn man vor Rentenbeginn 12 Monate GKV-versichert war. Die freiwillige Versicherung kann etwas teurer werden als die Pflichtversicherung, weil dort auch private Renten und Mieteinnahmen beitragspflichtig sein können.

Vorsicht bei einem weiteren Ausflug in die PKV: ab 55 kommt man auch mit versicherungspflichtigen Tatbeständen nicht mehr zurück in die GKV !

Merkwürdig, das man so etwas nicht gesagt bekommt, wenn man sich privat Krankenversichert. Klar, der niedrige Beitrag ist erst mal verlockend, aber dann…
OK, ich bin geheilt.
Danke für die Antwort.