Krankenversicherung

Hallo Leute,

welche Konsequenz hat es für jemanden, wenn man
ausgesteuert ist.
Person x erhält seit November 2010 Krankengeld. Noch bis Sommer 2012. Danach folgt die Aussteuerung.

Frage: Ist es besser, zu warten bis man ausgesteuert ist, sich dann beim AA meldet. (Job ist mittlerweile weg. da befristet)
Oder
Arzt schlägt vor: AU beenden, beim AA melden wegen Arbeitslosengeld,(Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert). Darauf hoffen, dass AA still hält. Bei Bedarf kann Arzt Person x wieder krankschreiben.
Arzt meint, Aussteuerung wäre schlecht.

Person x erhält zusätzlich Geld aus einer privaten BU-versicherung
BU wurde angerkannt, ohne zeitliche Begrenzung

Danke

Hallo,

eins mal grundsätzlich vorweg:
Die Tatsache, daß jemand Medizin studiert hat, sagt nix über Kenntnisse im SGB aus. Viele Ärzte kennen ja noch nicht mal ihre AU-Richtlinien vollständig.

wenn absehbar ist, daß X den Gesamtanspruch (KG + ALG I) voll ausschöpfen muß, ist der Rat des Arztes gefährlich.
Bei jeder AU fällt X sofort ins KG, daß dann vom niedrigeren ALG I berechnet wird und muß nach Ende der AU einen erneuten Antrag auf ALG I stellen.
http://www.sozialrechtler.de/index.php?id=66
Außerdem wird natürlich die AA dann den Status des X überprüfen, wenn er sich der Vermittlung durch AU „entzieht“.

Bei der geschilderten Sachlage ist es evtl. für X besser, den KG-Anspruch auszuschöpfen und sich dann der AA unter Verweis auf die gesundheitlichen Einschränkungen „im Rahmen der Restleistungsfähigkeit“ zur Vermittlung zur Verfügung stellen.
Nach Ablauf des KG führt die Vorlage einer AU-Bescheinigung bei der AA zur sofortigen Einstellung des ALG I.

X sollte sich Gedanken über seine Zukunft machen. Dazu gehört:

  • Prüfung einer Rente wg. Erwerbsminderung
  • Stellung eines Antrags auf Schwerbehinderung und ggfs. Gleichstellung
  • Prüfung von Beschäftigungsalternativen, ggfs. mit beruflichen Reha-Maßnahmen (Dabei könnte eine Schwerbehinderung hilfreich sein).

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
obwohl es aus der Sicht der Kasse erst mal gut wäre, schließe ich mich Wolfgang an. Der Arzt hat keine Ahnung !!
Allein schon sinngemäß vorzuschlagen, die AU zu beenden und sich beim Arbeitsamt zu melden ist schon ein Hammer - entweder er hält seinen
Patienten für arbeitsunfähig oder nicht - finanztaktische Gründe dürfen einen Arzt in dieser Sache nun wirklich nicht leiten.
Abwarten, weiter die Auszahlscheine einreichen und nach Erhalt der offiziellen Mitteilung über das genaue Leistungsende zum Arbeitsamt gehen, die Mitteilung dort vorlegen und Leistungen beantragen - aus.
Die Frage ist aber doch aus, macht das die Kasse bis zur Aussteuerung
so mit - das glaube ich eher weniger, oder ist der Fall so eindeutig ?
Gruss
Czauderna

Hallo Wolfgang,

X hat bereits Schwerbehindertengrad 30%
Sollte x Gleichstellung beantragen?

Außerdem: was bedeutet es für x , wenn man ausgesteuert ist.

Krankenkasse hat sich bei x bisher noch nicht eingemischt, zahlt
Krankengeld ohne wenn und aber. Offensichtlich ist x ein klarer Fall, denn auch die private BU wurde ohne Probleme nach 4 Wochen Bearbeitungszeit anerkannt.

LG

Hallo ,

habe Wolfgang bereits geschrieben.
Hier kann man nachlesen, was genau ist.

Danke für die Antworten

Hallo Wolfgang,

Hallo,

X hat bereits Schwerbehindertengrad 30%
Sollte x Gleichstellung beantragen?

Ja, dann müßte aber X glaubhaft machen, daß er sich um andere Arbeit und/oder berufliche Reha bemüht. Nur zu Hause auf der faulen Haut liegen reicht für eine Gleichstellung nicht aus, wenn man kein lfd. Arbeitsverhältnis hat.
Zur Klärung beruflicher Perspektiven kann X sich auch jetzt schon bei der Reha-Abteilung der AA melden.

Außerdem: was bedeutet es für x , wenn man ausgesteuert ist.

Die AA zahlt ALG I, wenn rechtzeitig beantragt - aber nur, wenn der AA keine AU-Bescheinigung vorgelegt wird.

LG

&Tschüß