Hallo, ist es Möglich, wenn mann als Selbstständiger privat versichert war, seit ca. 3 Jahren nicht mehr Krankenversichert ist und jetzt mit 65 Jahren als Rentner in die Gesetzliche Krankenversicherung seiner Ehefrau einsteigen kann.
Herzlichen Dank Bernd Stegemeier
Als Rentner hast Du wohl ein Einkommen - und vermutlich höher als Brutto 375 EUR im Monat, oder?
Dann geht Familienversicherung schonmal grundsätzlich nicht.
Darüberhinaus gibt es auch eine Altersgrenze für die Rückkehr unter bestimmten Bedingungen (Pflichtversicherung) in die GKV - und die liegt bei 55 Jahren.
Da vermutlich auch keine deutsche private KV ein Interesse hat, sollstes Du Dich mal mit dem Thema EWR-Dienstleister/europäische private Krankenversicherungen beschäftigen. Kostet aber…und mit 65 nicht wenig. Aber dafür gibt es wenigstens eine Versicherung.
Cheerio
Hallo, wenn man keine Einkünfte über 375 EUR hat: ja !
Ansonsten bleibt man pflichtig in der PKV (ja, wirklich !) und der Strafbeitrag wächst langsam weiter.
Viel Glück
Barmer
Hallo, ist es Möglich, wenn mann als Selbstständiger privat versichert war, seit ca. 3 Jahren nicht mehr Krankenversichert ist
Jeder ist seit 3 Jahren krankenversichert, weil es Versicherungspflicht gibt.
Wenn jemand einfach keine Beiträge zahlt, und glaubt, dann nicht versichert zu sein, stimmt das nach meiner Kenntnis nicht. Die Beiträge müssen dann ggf. nachbezahlt werden.
Hallo, ist es Möglich, wenn mann als Selbstständiger privat versichert war, seit ca. 3 Jahren nicht mehr Krankenversichert ist
Jeder ist seit 3 Jahren krankenversichert,
nö, wenn man aus der PKV aussteigt, weil man die beiträge nicht mehr bringen kann, dann ist man eben nicht versichert…
Wenn jemand einfach keine Beiträge zahlt, und glaubt, dann
nicht versichert zu sein, stimmt das nach meiner Kenntnis
nicht. Die Beiträge müssen dann ggf. nachbezahlt werden.
ja, wenn man sich dann eine neue versicherung sucht. wenn man es nicht tut, dann passiert gar nichts…
gruß inder
nö, wenn man aus der PKV aussteigt, weil man die beiträge
nicht mehr bringen kann, dann ist man eben nicht versichert…
Das kann man eben seit 2009 nicht mehr. Wenn man seine KV kündigt, muß man den Nachweis der Anschlußversicherung bringen, sonst bleibt man drin.
ja, wenn man sich dann eine neue versicherung sucht. wenn man es nicht tut, dann passiert gar nichts…
Außer, das sich die Rückstände aufaddieren. In diesem Fall sind die Beiträge seit 2009 nachzuzahlen.
Hallo, ist es Möglich, wenn mann als Selbstständiger privat
versichert war, seit ca. 3 Jahren nicht mehr Krankenversichert
ist und jetzt mit 65 Jahren als Rentner in die Gesetzliche
Krankenversicherung seiner Ehefrau einsteigen kann.
Auf die Einkommensgrenze wurdest Du ja schon hingewiesen. Allerdings sind die Beiträge deiner letzten PKV seit 2009 nachzuzahlen und außerdem mußt Du die PKV regulär kündigen. D.h.vermutlich wirst Du also noch das ganze Jahr 2013 Beiträge entrichten müssen.
nö, wenn man aus der PKV aussteigt, weil man die beiträge
nicht mehr bringen kann, dann ist man eben nicht versichert…Das kann man eben seit 2009 nicht mehr. Wenn man seine KV
kündigt, muß man den Nachweis der Anschlußversicherung
bringen, sonst bleibt man drin.
in meinem bekannten fall hat die PKV den versicherten rausgeschmissen, weil er eben keine beiträge mehr gezahlt hatte… glaubst du die haben ihn vorher nach einem nachweis der anschlussversicherung gefragt?
ja, wenn man sich dann eine neue versicherung sucht. wenn man es nicht tut, dann passiert gar nichts…
Außer, das sich die Rückstände aufaddieren. In diesem Fall
sind die Beiträge seit 2009 nachzuzahlen.
an wen?
gruß inder
Hallo Inder,
Das kann man eben seit 2009 nicht mehr. Wenn man seine KV
kündigt, muß man den Nachweis der Anschlußversicherung
bringen, sonst bleibt man drin.in meinem bekannten fall hat die PKV den versicherten
rausgeschmissen, weil er eben keine beiträge mehr gezahlt
hatte… glaubst du die haben ihn vorher nach einem nachweis
der anschlussversicherung gefragt?
Könnte dies evt. vor 2009 gewesen sein ?
Damals war dies noch möglich.
Gruß Merger
Hallo Inder,
Das kann man eben seit 2009 nicht mehr. Wenn man seine KV
kündigt, muß man den Nachweis der Anschlußversicherung
bringen, sonst bleibt man drin.in meinem bekannten fall hat die PKV den versicherten
rausgeschmissen, weil er eben keine beiträge mehr gezahlt
hatte… glaubst du die haben ihn vorher nach einem nachweis
der anschlussversicherung gefragt?Könnte dies evt. vor 2009 gewesen sein ?
Damals war dies noch möglich.
ja, kann durchaus sein.
wie wäre das procedere denn nach 2009?
man kann seine beiträge nicht mehr zahlen. was würde dann passieren als nächstes?
gruß inder
OWT
Huhu,
mir kommt da gerade so ein Gedanke, wo wir bei diesem Thema sind.
Mal angenommen der Kandidat ist PKV versichert, kommt nicht mehr in die gesetzliche zurück, weil zu alt oder kein Anspruch auf freiwillige Versicherung, aber ist ja auch erstmal egal warum, kommt jedenfalls nicht zurück.
Und weiter angenommen, er kommt ins Gefängnis, warum auch immer.
Wie ist er eigentlich dann da versichert? Irgendwie müsste er ja gegen den Krankheitsfall abgesichert sein.
Zählt das irgendwie als Anschlussversicherung, wo er aus der PKV raus könnte bzw. die eventuell sogar dazu beitragen könnte, die „Vorversicherungszeit“ für eine freiwillig gesetzliche zu erfüllen?!
LG
S_E
in meinem bekannten fall hat die PKV den versicherten
rausgeschmissen, weil er eben keine beiträge mehr gezahlt
hatte
Wie Merger schon vermutet, das war dann vor 2009.
… glaubst du die haben ihn vorher nach einem nachweis der anschlussversicherung gefragt?
Damals nicht, heute wäre das gar nicht mehr möglich.
an wen?
An die letzte PKV, denn die müssen ihn weiter-versichern.
Gruß
Nordlicht
wie wäre das procedere denn nach 2009?
man kann seine beiträge nicht mehr zahlen. was würde dann
passieren als nächstes?gruß inder
Hallo,
Bitte korrigiert mich!
Neuerdings: 1) Basistarif 2a) Jobcenter 50% 2b) PKV 50%
Gruß cooler
Hallo,
ohne Gewähr - ich glaube zu wissen, dass bei einer Haftstrafe der Inhaftierte die freie Heilfürsorge durch den Staat hat, d.h. dort seine medizinische Behandlung sichergestellt wird. Als „Vorversicherungszeit“ gilt diese Zeit aber nicht, ähnlich wie bei Zeitsoldaten.
Gruss
Czauderna
Ich würde sagen: Nichtzahlertarif!
Respekt @ Günther
Das nenn ich mal fundiertes Expertenwissen!
STERN!
Als Rentner hast Du wohl ein Einkommen - und vermutlich höher
als Brutto 375 EUR im Monat, oder?
Das Einkommen war kleiner als 375.- EUR, da hauptsächlich Hausmann
Dann geht Familienversicherung schonmal grundsätzlich nicht.
Darüberhinaus gibt es auch eine Altersgrenze für die Rückkehr
unter bestimmten Bedingungen (Pflichtversicherung) in die GKV
- und die liegt bei 55 Jahren.
Gilt das auch als mitversichertes Familienmitglied?
Da vermutlich auch keine deutsche private KV ein Interesse
hat, sollstes Du Dich mal mit dem Thema
EWR-Dienstleister/europäische private Krankenversicherungen
beschäftigen. Kostet aber…und mit 65 nicht wenig. Aber dafür
gibt es wenigstens eine Versicherung.Cheerio
Hallo,
wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden ist die Familienversicherung selbstverdständlich möglich - hier spielt das Alter keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Hallo,
richtige Antwort. Sollte er übrigens wieder aus dem Gefängnis rauskommen, ist die Versicherung zuständig, bei der er vor dem Gefängnisaufenthalt versichert war.
Grüße
Florian