Krankenversicherung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich hätte eine dringende Frage und hoffe Sie können mir dabei vielleicht weiterhelfen.

Wenn eine Krankenversicherung (privat) jemanden nach einem Jahr Berufsunfähig einstuft und empfiehlt eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen, dies ist aber mit sehr großen finanziellen Einbußen verbunden (ca. 50%) ist.
Kann man dagegen Einsruch / Widerspruch einlegen?
Hat das Sinn?

Es wäre schon geholfen wenn man diesen Zeitpunkt nach hinten schieben könnte und weiterhin Krankengeld beziehen könnte. Gibt es hier eine Möglichkeit?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe


Guten Tag geehrter Anfragender (k.Name angegeben),
leider bin ich für diese Frage nicht komptetent
(bin in Beratung Neukunden tätig). Ich empfehle Ihnen
aber, den Ombudsmann der PKV zu kontaktieren, der Ihnen
weiterhelfen können sollte (zumindest mit einer Empfehlung
der „passenden“ Aktion.
Die Inanspruchnahme des Ombudsmannes ist kostenlos und
Sie haben ev. auch die Möglichkeit, von ihm direkt Hilfe
zu erhalten, indem dieser in Kontakt mit der Gesellschaft
geht und die Sache klärt.

Wichtig ist, dem Ombudsmann die Fakten zu geben, also
alle Unterlagen des Vorganges zu übermitteln, da er ansonsten
unter Umständen nicht für Sie aktiv werden kann.

Adresse/Homepage des Ombudsmannes:
Internet: http://www.pkv-netz.com/pkv-ombudsmann.de

OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Telefon: 0 18 02 - 55 04 44
Telefax: 0 30 - 20 45 89 31
(6ct pro Anruf aus dem dt. Festnetz)

Ich hoffe, Ihnen mit der Information geholfen zu haben.

Freundliche Grüße von
Hans-Guenter und Michael Rischer
PS: Besuchen Sie auch unsere Homepage, auf der wir zu sehr
vielen Fragen antworten und damit ein Nachschlagen zu vielen
Themen möglich machen.
Homepage: http://www.pkv-netz.com

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag,

vielen Dank für die Antwort.
Leider ist sie nicht so ausgefallen wir gewünscht, jedoch werde ich in Berlin einmal anfragen.

Auf jeden Fall möchte ich mich für Ihre Mühe bedanken.

Entschuldigen Sie bitte das ich nicht meinen Namen genannt habe. Ist doch sehr unhäflich gewesen.
Ich bin neu und weiß auch nicht genau ob man hier mit Namen oder Pseudonym unterschreibt. Tut mir leid.

Mit freundlichen Grüßen,

Axtenzeichen XYZ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Ihr Feedback Aktzeichen XYZ !
Sie haben eine sehr spezielle Frage, die eigentlich
höchstens ein Innendienstsachbearbeiter einer Kranken-
versicherung beantworten kann, der sich mit solchen
Dingen auch beschäftigt. Ich selbst bin seit 20 Jahren
als reiner PKV-Spezialist tätig und habe durchaus ein
sehr hohes Wissensniveau. Dieses bewegt sich aber im
Bereich der Beurteilung von Versicherungsunternehmen
und umfangreich begründeter Empfehlungen zu „guten“
Entscheidungen (Gesellschaftend derer Tarife).

Ein Problem, wie sie es schildern habe ich in den
20 Jahren nicht gehabt und kann auf keinen Erfahrungs-
wert zurückgreifen.

Ich bin aber ganz sicher, das der Ombudsmann der PKV
sich mit solchen speziellen Dingen im Bereich Leistung
(und auch Ihrem angesprochenen Problem) sehr viel mehr
und häufiger befasst. Er ist kein Berater für den
Abschluss einer PKV, sondern eben genau für solche
Probleme und Reklamationen, wo ein Kunde ohne einen
externen, neutralen und vor allem kompetenten nicht
klar kommt. Dafür ist der Ombudsmann der PKV da und
sollte wirklich konkrete Auskünft für Sie haben oder
beschaffen können (sofern er möglichst konkrete Infor-
mationen von Ihnen erhalten hat). Er kann sich auch mit
den Versicherungen kurzschließen und konkret in Ihrem
Sinne mit dem Versicherer verhandeln (falls es etwas
verhandlungsfähiges gibt).

Da der Ombudsmann für Sie umsonst ist, sollten Sie den
Weg unbedingt nutzen - ich wüßte keine kompetentere
Stelle für Sie (wenn der eigene versicherer nicht hilft)
denn ein Anwalt kann auch nicht unbedingt besser helfen,
eigentlich nur dann, wenn er genau in die Richtung schon
einmal tätig war - so einen Anwalt zu finden, wäre großer Zufall.

Der Ombudsmann schlägt sich vermutlich ausschließlich
mit speziellen Fällen (Problemfällen) herum und kann
definitiv in vielen Fällen konkret helfen (was sein Job
ist!).

Viel Erfolg und ich hoffe, ein klein Wenig konnte ich
doch helfen mit meiner Einschätzung zu Ihrem Fall :smile:.
Freundliche Grüße
Hans-Günter Rischer