Liebe/-r Experte/-in,
ich benötige einmal Ihre Stellungnahme und vielleicht den einen oder anderen Tip.
Ich bin selbständig, habe nach einer erfolgreichen klassischen Existenzgründung (1.Mio) schwere Jahre hinter mir und wurde zu einem Abschreibungsobjekt der Bank und das endete mit einer Pleite.
Wichtig: Ich habe niemanden betrogen und ich habe nicht über meine Verhältnisse gelebt.
Nach ein paar Jahren ging es mir immer besser, aber da ich keine Kredite bekomme und ein paar meiner Kunden nicht zahlten kam ich wieder ins schleudern.
Da ich eine junge Familie habe ( meine Kinder 3 und 7 Jahre ) musste ich Prioritäten setzen
Miete, Ernährung, Kleidung, Strom, Wasser, Heizung und Aufrechterhaltung der Selbständigkeit.
HarzIV habe ich beantragt als Hilfe, aber das ist so unwürdig und unmenschlich - man kan es sich nicht vorstellen.
Aktuell geht es mir wieder einmal etwas besser und ich arbeite Liegengebliebenes auf. Unter anderem bin ich vor ein paar Monaten über ein ganz misteriöse Sache gestolpert. Ein Schreiben meiner Krankenkasse in dem Sie einen Monatbeitrag von 212,00 Euro plus Säumniszuschlag von 5 % pro Monat verlangt. Das ist eine jährliche Verzinsung von 60 % und das ist eindeutig Wucher. Ich habe mehrfach meine Kasse um Stellungnahme und Kontoauszug gebeten ohne Antwort.
Aktuell habe ich ca. 3.300 Euro Schulden bei der Kasse und soll Säumniszuschläge von jährlich 1.680,- Euro zahlen plus laufende Beiträge.
(Wikipedia)
Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners. An Wucher können zivil- und strafrechtliche Folgen geknüpft sein. In einem auf Privatautonomie aufgebauten Privatrechtssystem stellt der Wucher damit die Ausnahme der staatlichen Preiskontrolle dar.
Als sittenwidrig gilt ein Rechtsgeschäft dann, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsprechung zieht hierfür als Maßstab das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ heran, eine Formulierung des Reichsgerichtes Leipzig 1901
Was soll ich jetzt von diesem Säumniszuschlag in Höhe von 60 % pro Jahr halten.
Zu meiner Person: kaufmännische Ausbildung, 50 Jahre
Vielen Dank
Uwe