Liebe Expertin,
Ich bin seit 01.05.2008 nicht krankenversichert. Davor hatte ich ebenfalls eine Fehlzeit wegen selbständigkeit. Um es im vorfeld zu erwähnen, ich war bei der GKV ( BKK ) über 10 jahre versichert. All meine Bemühungen eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit zu finden scheiterten. Also habe ich mich mit gelegenheitsjobs geschlagen,als mein Anspruch auf ALGI beendete. Auf ALG II hatte ich keinen Anspruch, weil meine damalige Freundin, jetzige Frau etwas mehr über dem Satz verdient hatte. Wir haben nun vor 7 Wochen Zuwachs bekommen. Da jetzt nur das Elterngeld, was noch in Bearbeitung ist, als Einkommen zur Verfügung steht, und ich immernoch auf Job Suche bin, muss ich ALG II beantragen.
Muss mich meine frühere GKV erneut aufnehmen? Ich habe zwischen Zeitlich keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen, muss ich wegen der Pflicht versicherung trotz dem die Beiträge seit 05.2008 Bezahlen?
eigentlich geht es mir hauptsächlich um die 2. Frage ob die Beiträge der Fehlzeiten eingefordert werden.
Vielen Dank im Voraus
MFG
Prens
Ich habe wirklich lange im Nezt nach Antworten gesucht