Hallo!
Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin seit 01.05.2008 nicht krankenversichert. Davor hatte
ich ebenfalls eine Fehlzeit wegen selbständigkeit. Um es im
vorfeld zu erwähnen, ich war bei der GKV ( BKK ) über 10 jahre
versichert. All meine Bemühungen eine
Sozialversicherungspflichtige Arbeit zu finden scheiterten.
Also habe ich mich mit gelegenheitsjobs geschlagen,als mein
Anspruch auf ALGI beendete. Auf ALG II hatte ich keinen
Anspruch, weil meine damalige Freundin, jetzige Frau etwas
mehr über dem Satz verdient hatte.
Wann hast du sie geheiratet? Ab dem Tag der heirat hättest du dich kostenlos familienversichern lassen können. Sowas geht übrigens auch noch nachträglich.
Wir haben nun vor 7 Wochen
Zuwachs bekommen. Da jetzt nur das Elterngeld, was noch in
Bearbeitung ist, als Einkommen zur Verfügung steht, und ich
immernoch auf Job Suche bin, muss ich ALG II beantragen.
Muss mich meine frühere GKV erneut aufnehmen? Ich habe
zwischen Zeitlich keine Leistungen der Krankenkasse in
Anspruch genommen, muss ich wegen der Pflicht versicherung
trotz dem die Beiträge seit 05.2008 Bezahlen?
eigentlich geht es mir hauptsächlich um die 2. Frage ob die
Beiträge der Fehlzeiten eingefordert werden.
Also jede gesetzliche KK muss dich aufgrund des Bezuges von ALG II aufnehmen.
Bezüglich der Fehlzeiten…es kann sein, dass es unterschiedlich durch die KK gehandhabt wird.
Wenn du jetzt zu einer KK gehst und sagst, du möchtest dich versichern, werden sie fragen, wo du vorher versichert warst.
Wenn du sagst: „Garnicht“ kann es sein, dass die KK das so akzeptiert, sich über ein neues Mitglied freut und du eine Mitgliedschbescheinigung für das Arbeitsamt bzw. ARGE bekommst.
Problematisch wird es nur, wenn der Sachbearbeiter plötzlich zu dir sagt: „Das darf nicht sein, sie müssen auch für den rückwirkenden Zeitraum sich krankenversichern lassen“. Dann müsste dich dieser Sachbearbeiter an deine alte KK (vor der Fehlzeit) verweisen. Dann gehe einfach zur Geschäftsstelle der nächsten Krankenkasse und leg von vorne los. So dürfte es dir nicht passieren, dass plötzlich noch rückwirkend Beitäge eingefordert werden.
Tschüs
Axel
Es wird für dich problematisch, wenn du eine
Vielen Dank im Voraus
MFG
Prens