Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin seit 01.05.2008 nicht krankenversichert. Davor hatte ich ebenfalls eine Fehlzeit wegen selbständigkeit. Um es im vorfeld zu erwähnen, ich war bei der GKV ( BKK ) über 10 jahre versichert. All meine Bemühungen eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit zu finden scheiterten. Also habe ich mich mit gelegenheitsjobs geschlagen,als mein Anspruch auf ALGI beendete. Auf ALG II hatte ich keinen Anspruch, weil meine damalige Freundin, jetzige Frau etwas mehr über dem Satz verdient hatte. Wir haben nun vor 7 Wochen Zuwachs bekommen. Da jetzt nur das Elterngeld, was noch in Bearbeitung ist, als Einkommen zur Verfügung steht, und ich immernoch auf Job Suche bin, muss ich ALG II beantragen.
Muss mich meine frühere GKV erneut aufnehmen? Ich habe zwischen Zeitlich keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen, muss ich wegen der Pflicht versicherung trotz dem die Beiträge seit 05.2008 Bezahlen?

eigentlich geht es mir hauptsächlich um die 2. Frage ob die Beiträge der Fehlzeiten eingefordert werden.

Vielen Dank im Voraus

MFG
Prens

Hallo Prens,

Sie schreiben, dass Sie verheiratet sind. Ich denke, dass Sie sich in diesem Fall kostenlos bei Ihrer Ehefrau mitversichern könnten. Rufen Sie einfach mal bei deren Krankenkasse an und lassen Sie sich die notwendigen Unterlagen zuschicken.

Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne wieder!

Freundliche Grüße
Florian

Hallo!

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin seit 01.05.2008 nicht krankenversichert. Davor hatte
ich ebenfalls eine Fehlzeit wegen selbständigkeit. Um es im
vorfeld zu erwähnen, ich war bei der GKV ( BKK ) über 10 jahre
versichert. All meine Bemühungen eine
Sozialversicherungspflichtige Arbeit zu finden scheiterten.
Also habe ich mich mit gelegenheitsjobs geschlagen,als mein
Anspruch auf ALGI beendete. Auf ALG II hatte ich keinen
Anspruch, weil meine damalige Freundin, jetzige Frau etwas
mehr über dem Satz verdient hatte.

Wann hast du sie geheiratet? Ab dem Tag der heirat hättest du dich kostenlos familienversichern lassen können. Sowas geht übrigens auch noch nachträglich.

Wir haben nun vor 7 Wochen

Zuwachs bekommen. Da jetzt nur das Elterngeld, was noch in
Bearbeitung ist, als Einkommen zur Verfügung steht, und ich
immernoch auf Job Suche bin, muss ich ALG II beantragen.
Muss mich meine frühere GKV erneut aufnehmen? Ich habe
zwischen Zeitlich keine Leistungen der Krankenkasse in
Anspruch genommen, muss ich wegen der Pflicht versicherung
trotz dem die Beiträge seit 05.2008 Bezahlen?

eigentlich geht es mir hauptsächlich um die 2. Frage ob die
Beiträge der Fehlzeiten eingefordert werden.

Also jede gesetzliche KK muss dich aufgrund des Bezuges von ALG II aufnehmen.

Bezüglich der Fehlzeiten…es kann sein, dass es unterschiedlich durch die KK gehandhabt wird.

Wenn du jetzt zu einer KK gehst und sagst, du möchtest dich versichern, werden sie fragen, wo du vorher versichert warst.

Wenn du sagst: „Garnicht“ kann es sein, dass die KK das so akzeptiert, sich über ein neues Mitglied freut und du eine Mitgliedschbescheinigung für das Arbeitsamt bzw. ARGE bekommst.

Problematisch wird es nur, wenn der Sachbearbeiter plötzlich zu dir sagt: „Das darf nicht sein, sie müssen auch für den rückwirkenden Zeitraum sich krankenversichern lassen“. Dann müsste dich dieser Sachbearbeiter an deine alte KK (vor der Fehlzeit) verweisen. Dann gehe einfach zur Geschäftsstelle der nächsten Krankenkasse und leg von vorne los. So dürfte es dir nicht passieren, dass plötzlich noch rückwirkend Beitäge eingefordert werden.

Tschüs
Axel

Es wird für dich problematisch, wenn du eine

Vielen Dank im Voraus

MFG
Prens

Hallo Prens,

also erstmal zu Deinem Hauptproblem. Rein theoretisch müßtes Du die Beiträge zahlen, aber wo nichts ist kann auch nichts geholt werden. Der Gesetzgeber hat dazumal (als diese Gesetz entstand ist)den Hinweis an die Krankenkassen gegebn auch auf Beitragsnachlss zu schauen. Ich kann Dir jetzt leider keine verbindliche Auskunft geben wie das jetzt in der Praxis umgesetzt wurde oder würd. Eine andere Frage oder Hinweiß. Wann hast hast Du Dein Gewerbe abgemelldet? So lange Du nämlich selbstständig warst mußt Du Dich nicht krankenversichern. 2 Frage seit wann bist Du verheiratet und ist Deine Frau gesetzlich krankenversichert? Im Falle ja kannst Du nämlich rückwirkend ab Tag der Hochzeit bei Ihr familienversichert sein( so lange Du kein monatliches Einkommen über 320€ hattest ausser Minijob)Nun stellt sich die Frage was waren das für Gelegenheitsjobs, aber Du schreibst ja das diese nicht versicherungspflichtig waren und bei einem Minijob mußt Du eigentlich einen Versicherungsnachweis vorlegen, mir geht es bei der Frage nur um die 320€-Grenze. Falls das so passt setzt Dich mit der Krankenkasse Deiner Frau in Verbindung.
So nun zu Frage 2,so lange Du Dich von der gesetzlichenversicherungspflicht hast nicht befreien lassen kommst Du durch Alg II wieder rein. Die kasse muß Dich nehmen. Nun ist es aber so bei Eheleuten würd nur eine angemeldet und der andere muß sich dann familienversichern (damit das amt einmal Beiträge spart) Die Familienversicherung ist beitragsfrei.

Herzliche Glückwunsch zum Nachwuchs!

MFG
Katja

Hallo,

ich bin zwar mehr Expertin in Sachen Leistungserbringung der GKV, aber zu der Versicherungspflicht der Nichtversicherten (§5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V) kann ich Dir trotzdem etwas sagen, weil das auch täglich ein Thema in meiner Arbeit ist. Also, ich glaueb, da kannst Du nichts machen, Du musst Beiträge für die Zeit der Nichtversicherung zahlen. Aber ab wann bist Du denn verheiratet? Ab der Eheschlißeung hast Du Anspruch auf eien Familienversicherung durch Deine Ehefrau (kostenlos).

Tut mir Leid, ich glaube, da kommt eien Beitragsnachforderung auf Dich zu!

Viele Grüße,
R.

Hallo,

nein. Beiträge müssen nicht gezahlt werden, vorausgesetzt, dass Anspruch auf AlG II
besteht.
Dann versichert einen die Agentur für Arbeit ab dem Zeitpunkt des Beginns von ALG
II.
Wie ist denn Ihre Frau versichert? Wenn sie nämlich selbst versichert ist (ich nehme
an, dass sie das ist wegen Elterngeldbezug) können Sie sich doch ab dem Tag der
Eheschließung familienversichern!?

Grüße