Krankenversicherung

Hallo,

ich bin in einer BKK freiwillig versichert.

Ich liege mit meinem Gehalt auch über der neugeplanten Grenze der Pflichtversicherung.

Ich zahle ja schon den maximalen Beitrag. Nun die Frage: Steigt dann auch die Bemessungsgrenze? D.h. steigen meine realen Beiträge dadurch?

Gruß

Matthias

Hallo,

Ich zahle ja schon den maximalen Beitrag. Nun die Frage:
Steigt dann auch die Bemessungsgrenze? D.h. steigen meine
realen Beiträge dadurch?

laut Koalitionsvertrag soll die Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung unverändert bleiben.

Gruß
Christian

Donnerstag Abend(Entwurf des Beitragssicherungsgesetzes unserer Bundesregierung) : die BBG für KV soll auf 3.825 € angehoben werden!
Grüße
Raimund

Hallo Matthias,
Beispielrechnung:
Du verdienst 4.000 € (2002). Also zahlst Du (incl.Pflegepflichtversicherung und einem angenommenen Beitragssatz bei der Kasse von 14 %) 530 €. (15,7 % aus der BBG)
Nun kommt das Jahr 2003: also 15,7 % aus 3.825 € = 600,50 €.
Du zahlst also mehr: 70,50 €.
Wünsche viel Spass.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

aus welcher Quelle hast Du diese Information?

fragt

Ulrich

Hallo Matthias,

ich halte es für möglich, dass sich die Situation für 2003 tatsächlich in ein paar Wochen so darstellt, wie Raimund sie beschrieben hat. In dieser apodiktischen Form ist seine Aussage aber zumindest z.Z. nicht zutreffend.

Es grüßt

Ulrich

DKV- Rundmail o.w.T.
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