Liebe/-r Experte/-in,
weiß einer von Euch wie lange man versicherungspflichtiges Mitglied in einer gesetzlichen KV sein muss (vorher ohne Beschäftigung, geschieden, aber in der PKV), um nach Beendigung dieser Beschäftigung weiterhin versicherungspflichtig zu sein und/oder aufgrund Elternzeit beitragsfrei gestellt zu werden? Ist dies bereits nach einem Monat Beschäftigung gegeben?
Herzlichen Dank für Tipps und Antworten
Holypoli
Hallo Holypoli,
also nur damit ich den Sachverhalt richtig verstehe:
vorher PKV, dann versicherungspflichtiges Mitglied aufgrund einer Beschäftigung, dann Elternzeit bzw. Elterngeld?
Also solange du deine Beschäftigung noch hast, also nicht gekündigt wurdest und sozusagen dein Arbeitsverhältnis ruht, bist du beitragsfrei weiter krankenversichert. Da ist es egal, wie lange du vorher krankenversicherungspflichtig warst, 1 Tag, 1 Monat oder ein Jahr.
Tschüs
Axel
Guten Tag,
normalerweise am Stück 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate Mitgliedszeiten.
Danach ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich.
Wie ist der Sachverhalt genau?
Danke.
Gruß
Harald
Liebe/-r Experte/-in,
weiß einer von Euch wie lange man versicherungspflichtiges
Mitglied in einer gesetzlichen KV sein muss (vorher ohne
Beschäftigung, geschieden, aber in der PKV), um nach
Beendigung dieser Beschäftigung weiterhin
versicherungspflichtig zu sein und/oder aufgrund Elternzeit
beitragsfrei gestellt zu werden? Ist dies bereits nach einem
Monat Beschäftigung gegeben?
Herzlichen Dank für Tipps und Antworten
Holypoli
Hallo,
die versicherungspflichtige Beschäftigung muss unmittelbar vor der freiwilligen Weiterversicherung mindestens ein Jahr bestanden haben. Die andere Vorversicherungszeit kann von Ihnen nicht erfüllt werden, da sie ja bisher privat versichert waren.
mfg
Hallo Axel,
zunächst herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe gemerkt; dass ich zu unpräzise in meiner Beschreibung war. Folgender Hintergund:
- Ich war während meiner Ehe Mitglied in der PKV
- Ich bin geschieden und erhalte Unterhalt
- Nun habe ich ein Kind und erhalte zusätzlich zum Unterhalt Elterngeld
- Ich kann mir die PKV nicht mehr leisten.
- Die GKV lehnt mich ab, da ich nicht den Status
pflichtversichert habe. - Ziel ist es pflichtversichert in der GKV zu landen
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich nun einen Monat > 400,01 € arbeiten würden und pflichtversichert würde, was passiert danach
-> muss ich zurück zur PKV?
-> bin ich weiterhin GKV versichert auf Basis Mindestbeitrag ca. 130€ p.m. oder
-> werde sogar beitragsfrei gestellt, da mein Kind noch 1 Monat alt ist?
Ich hoffe nun ist die Frage präziser.
Grüsse
Holypoli
Guten Tag,
zunächst herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe gemerkt; dass ich zu unpräzise in meiner Beschreibung war. Folgender Hintergund:
- Ich war während meiner Ehe Mitglied in der PKV
- Ich bin geschieden und erhalte Unterhalt
- Nun habe ich ein Kind und erhalte zusätzlich zum Unterhalt Elterngeld
- Ich kann mir die PKV nicht mehr leisten.
- Die GKV lehnt mich ab, da ich nicht den Status
pflichtversichert habe. - Ziel ist es pflichtversichert in der GKV zu landen
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich nun einen Monat > 400,01 € arbeiten würden und pflichtversichert würde, was passiert danach
-> muss ich zurück zur PKV?
-> bin ich weiterhin GKV versichert auf Basis Mindestbeitrag ca. 130€ p.m. oder
-> werde sogar beitragsfrei gestellt, da mein Kind noch 1 Monat alt ist?
Ich hoffe nun ist die Frage präziser.
Grüsse
Holypoli
Hallo,
zunächst herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe gemerkt, dass ich zu unpräzise in meiner Beschreibung war. Folgender Hintergund:
- Ich war während meiner Ehe Mitglied in der PKV
- Ich bin geschieden und erhalte Unterhalt
- Nun habe ich ein Kind und erhalte zusätzlich zum Unterhalt Elterngeld
- Ich kann mir die PKV nicht mehr leisten.
- Die GKV lehnt mich ab, da ich nicht den Status
pflichtversichert habe. - Ziel ist es pflichtversichert in der GKV zu landen
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich nun einen Monat > 400,01 € arbeiten würden und pflichtversichert würde, was passiert danach
-> muss ich zurück zur PKV?
-> bin ich weiterhin GKV versichert auf Basis Mindestbeitrag ca. 130€ p.m. oder
-> werde sogar beitragsfrei gestellt, da mein Kind noch 1 Monat alt ist?
Ich hoffe nun ist die Frage präziser.
Grüsse
Holypoli
Hallo Holypoli,
anbei ein sehr interessanter Link, auch zur Krankenversicherung:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatun…
Prüfen Sie einmal ob Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, ggf. für eine Teilzeitstelle.
Eventl. üben Sie für mindestens 12 Monate eine Beschäftigung über 400€( z.B. 450 € monatlch und versichern sich danach freiwillig)aus.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
So einfach ist die Antwort jetzt nicht, warum in der PKV, haben Sie jetzt eine neue Beschäftigung, wie hoch ist das Entgelt?
Liebe Holypoli,
ich denke, es kommt darauf an, ob Sie nach Beendigung der Beschäftigung weiterhin über das Arbeitsamt pflichtversichert sind, sprich ob Sie Arbeitslosengeld erhalten, ansonsten werden Sie sich freiwillig versichern müssen.
Ich kann es für Sie bei einer Krankenkasse nachfragen, wenn ich nähere Angaben von Ihnen habe…
Alter, wie lange privat, wer kündigt den Arbeitsvertrag, wann beginnt Elternzeit
Viele Grüße
Sven Laderer