Liebe/-r Experte/-in,
hoffe Ihr könnt helfen…
Meine Tochter beendet im Februar Ihr Studium. Bisher war sie privat versichert. Sie bekommt im Anschluß eine Stelle mit 10 Stunden und bekommt brutto 450 €. Dies wird als versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geführt. Heisst also, sie wechselt in die gesetzliche KV. Bis dahin alles klar, aber was passiert, sollte sie die 3-monatige Probezeit nicht bestehen ? Dann müsste sie Hartz IV beantragen. Bleibt sie dann in der gesetzlichen oder muss sie zurück in die Private ??? Bekomme leider von den Vers. selbst ganz konträre Auskünfte. Die gehen von " sie bleibt ohne Probleme in der gesetzlichen ( Gesetz v. 2007)" bis " sie muss auf jeden Fall in die Private zurück, wennn nicht mind. 12 Mon. versichert". Was mache ich nun ? Wäre sehr dankbar für Antworten die mir auch nennen, wo ich das schriftlich finden kann. Gesetzestext oder so…
Was passiert sollte sie zusätzlich noch einen 400 € Job bekommen ?
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
sorry, wie in meinem Profil erwähnt, bin ich kein Experte in Vertragsfragen.
Vielleicht kann Dir www.pkv.de weiterhelfen.
Claudia
Hallo,
wenn nach den 3 Monaten Probezeit das Beschäftigungsverh. nicht verlängert wird, und Ihre Tochter Leistungen nach HartzIV bekommt- also ALG II- dann kann sie in der gesetzlichen KV verbleiben, da diues dann eine Pflichtversicherung ist.
Wenn jdoch kein ALG II bezogen wird, dann kann die Tochter nicht als freiwilliges Mitglied in der gesetzl. KV verbleiben, da sie dann die erforderlioch Vorversicherungszeit von 12 Monaten Mitgliedschaft inb der gesetzl. KV nicht erfüllt hat.Ein 400,00 Euro Job bleibt hier ohne Auswirkung, da hier nur pauschale Beiträge an die Knappschaft abgeführt werden. Eine Mitgiedschaft in der gesetzl. KV wird dadurch nicht begründet.
Viele Grüsse
Hans-Jürgen
Hallo,
Deine Tochter ist ersteinmal Pflichtversichert. Endet die Beschäftigung vorzeitig,kann sie sich zwar nicht freiwillig weiterversichern (12-monatige Vorversicherungszeit erforderlich), allerdings kann sie als sogenannte „Nichtversicherte Pflichtversicherte“ weiter in der Gesetzlchen bleiben. Für den Versicherten hat der Status (Pflicht oder Freiwillig) überhaupt kein Vor-oder Nachteil. Unsicher sind die Versicherungen deshalb, weil diese (etwas unlogische) Regelung vom Gesetzgeber nicht logisch durchdacht wurde. Der Grundsatz „einaml privat immer privat“ wird durch 1 Tag Pflichtversicherung ausgehebelt, was eigentlich nicht gewollt ist.
Der entsprechende Paragraph lautet:
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Sozialgesetzbuches
Wenn du diesen googelst (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
findest Du die Bestätigung.
Der 400 Euro-Job hat keinerlei Auswirkungen.
Gruß
Olaf
Danke, wohl nicht richtig das Profil gelesen…
Hallo,
sorry, wie in meinem Profil erwähnt, bin ich kein Experte in
Vertragsfragen.
Vielleicht kann Dir www.pkv.de weiterhelfen.Claudia
Danke, das hat mir sehr geholfen !
Hallo,
wenn nach den 3 Monaten Probezeit das Beschäftigungsverh.
nicht verlängert wird, und Ihre Tochter Leistungen nach
HartzIV bekommt- also ALG II- dann kann sie in der
gesetzlichen KV verbleiben, da diues dann eine
Pflichtversicherung ist.
Wenn jdoch kein ALG II bezogen wird, dann kann die Tochter
nicht als freiwilliges Mitglied in der gesetzl. KV verbleiben,
da sie dann die erforderlioch Vorversicherungszeit von 12
Monaten Mitgliedschaft inb der gesetzl. KV nicht erfüllt
hat.Ein 400,00 Euro Job bleibt hier ohne Auswirkung, da hier
nur pauschale Beiträge an die Knappschaft abgeführt werden.
Eine Mitgiedschaft in der gesetzl. KV wird dadurch nicht
begründet.Viele Grüsse
Hans-Jürgen
Danke, das hat mir sehr geholfen !
Hallo erstmal, das sind ganz schön viele Fragen auf einmal, ich weiß ja nicht was dir lieber ist, deine Tochter privat oder ges. zu versichern.
In jedem Falle ist sie bei Hartz 4 in der Wahl der versicherungsart frei, sollte sie privat bleiben wollen, zahlt die ARGE aber nur so viel, wie sie in die ges. KV zahlen müsste.
Auf jedenfall ist es vieleicht anzuraten, sobald sie versicherungspflichtig wird, die priv. KV in eine Anwartschaft umzuwandeln!!!
Am besten ist es vieleicht, du rufst mich mal an, das ist besser wie schreiben.
Du erreichst mich unter 0172/7449234
Ich warte auf den Anruf!
MfG
Andreas
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort und sorry für die verspätete Rückmeldung. War ein paar Tage nicht erreichbar.
Konnte mit Hilfe der Antworten alles klären und bedanke mich nochmals herzlich.
Gruß aus Berlin
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort und sorry für die
verspätete Rückmeldung. War ein paar Tage nicht erreichbar.
Konnte mit Hilfe der Antworten alles klären und bedanke mich
nochmals herzlich.
Gruß aus Berlin
Hallo zurück
Das freut mich sehr wenn ich dir helfen konnte.
MfG
Andreas