mein Mann ist privat versichert,48 J., ist seit 17 M. krank und zu Hause(Burn-Out).Wir wollen im Januar nach Gran Canaria, Urlaub machen.Bei dieser Gelegenheit will sein Vater seinem Sohn sein Appartement überschreiben.Er bezieht Krankentagegeld in voller Höhe .
Die Betreuerin von der Kv gibt aber kein ok.Er soll an seinem Wohnort bleiben.
Wir wollen uns doch nur ein wenig erholen von den ganzen Stress der letzten Monate.
Zum Thema Krankentagegeld im Ausland sprechen die Standardbedingungen leider eine klare Sprache.
§1 Nr. 6/7 Musterbedingungen Krankentagegeld:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
Deutschland.
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen
Ausland wird für im Ausland akut eingetretene
Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld
in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch
notwendigen stationären Heilbehandlung in
einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.
Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes würde kein Geld gezahlt werden, da die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Reiseantritt bestand.
Hallo Ilisa,
tja Ihr seid in einer bescheidenen Situation! Denn wenn Dein Mann seit 17 Monaten krank ist, dann wundert es mich, dass der PKV-Versicherer noch keinen Versuch gestartet hat, Deinen Mann berufsunfähig zu schreiben, dann ist der VR nämlich leistungsfrei - oder hat er es schon versucht?
Meines Wissens geht die Rechtsprechung in eine Richtung, die Euch nicht gefällt. Die gesetzliche Krankenversicheung unterscheidet meines Wissens noch in Inlands- und Auslandsaufenthalt.
Hier gibt es nun zwei Möglichkeiten:
Rechtsanwalt einschalten, der ein Urteil sucht / findet, dass in Eurem Sinne ist
persönlich Sachbearbeiterin aufsuchen, Kniefall und laut Bitte, Bitte machen!
die Leistungsverpflichtung der privaten Krankenversicherung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Lassen Sie sich von der Mitarbeiterin den Passus schriftlich zusenden, aus dem hervorgeht, dass die Zahlung des Krankentagegeldes nicht erfolgt, wenn Sie im Ausland sind.
Die Regelungen zum Tagegeld sind in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Viele private Versicherer binden die Auszahlung des Krankentagegeld an den Aufenthalt am Wohnort. Somit entfällt in Ihrem Fall für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland die Zahlung des Krankentagegeldes. Vorsichtshalber sollten Sie aber einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen werfen, ob diese Klausulierung dort enthalten ist.
ich fürchte, ich kann Dir in diesem Fall nicht helfen, diese Frage ist ein wenig zu speziell für mich.
Aber grundsätzlich wäre mein Ansatz der: da Dein Mann nicht „bettlägerig“ ist, gibt es eigentlich keinen Grund, ihm die Reise zu versagen.
Schaut doch mal in den Tarifbedingungen nach oder fragt die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft).
du solltest dir einen Thearpeuten in Gran Canaria suchen und einen Termin vereinbaren, denn das können und dürfen Sie euch nicht verbieten. Es geht um das Wohle deines Mannes. Urlaub ist immer so eine Auslegung, jedoch wenn es unter dem Namen der Therapie läuft ist es etwas anderes. Ich hoffe, ich konnte dir etwas behilflich sein.