Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Mein Mann ist seit 18 Monaten wegen Bourn-Out krank geschrieben. Er hat schon Reha,MD, Neurologe, Psychologen ,psychische Klink hinter sich. Jetzt kommt die Privat KV auf die Idee, den Neurologen von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Müssen wir das unterschreiben? Wenn nicht, bekommen wir kein Tagegeld mehr.Ist das rechtens??

gaby

Liebe Lisa,

folgende Gründe der PKV könnten zu dieser Maßnahme führen:

Die PKV möchte wissen, ob der Zustand des Burn-Outs längerfristig sein könnte. Dann kann sie das Krankentagegeld einstellen, da er dann eventuell als Berufsunfähig gilt.

Zweiter Grund: Die PKV möchte wissen, ob bei Antragstellung etwas verschwiegen wurde, z. B. bereits stattgefundene psychotherapeutische Behandlungen. Sollte nichts verschwiegen worden sein, dann ist auch nichts zu befürchten. Sollte etwas verschwiegen worden sein, wäre die Einstellung des Krankentagegeldes das kleinste Problem.

Grundsätzlich müssen Sie die Schweigepflichtentbindung nicht unterzeichnen, aber dann kann der Versicherer verlangen, dass Sie ihm die Unterlagen zusenden. Dies darf er dann auch verlangen, da diese Überprüfung zu seinen Geschäftsgrundlagen gehört.

Viele Grüße

AJ

Ja. das müssen Sie. Wie jede Krankenversicherung, also auch die Gesetzliche, hat derjenige der bezahlt, das Recht auf Informationen, für was gezahlt wird. Das ganze läuft meiner Erfahrung nach darauf hinaus das die KV prüfen will ob bei Ihrem Mann eine BU /EU bereits vorliegt. Wenn ja, entfällt das KG. Wenn Sie mehr Infos möchten, bitte email mit Tel Nr. an :[email protected].

Beste Grüße

AS

Dazu möchte ich Ihnen keinen Rat geben. Das ist ein ganz schwieriger Fall und ich kenne ihre Vorgeschichte nicht und den Vertrag nicht, den sie unterschrieben haben. Gehen Sie besser zum Anwalt der darauf spezialisiert ist.
Viele Grüße
Dennis Hirsch

Hallo Gaby -
da kann ich leider keine 100% konkrete Auskunft zu geben - tut mir leid.Wenn ich jetzt Mutmassungen anstelle, bringt Dich das ja auch nicht weiter. Aufsichtsgremium u.a. für die privaten Krankenkasssen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)[http://www.bafin.de/cln_152/nn_723414/DE/Verbraucher…](http://www.bafin.de/cln_152/nn_723414/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/beschwerdenansprechpartner node.html? nnn=true).
Auskunft bekommst Du vielleicht dort oder bei der Schiedsstelle ( Ombudsleute) der PKV. Vielleicht kannst du da weiterkommen.
Freundl. Gruß
Tabula Rasa