Liebe Lisa,
folgende Gründe der PKV könnten zu dieser Maßnahme führen:
Die PKV möchte wissen, ob der Zustand des Burn-Outs längerfristig sein könnte. Dann kann sie das Krankentagegeld einstellen, da er dann eventuell als Berufsunfähig gilt.
Zweiter Grund: Die PKV möchte wissen, ob bei Antragstellung etwas verschwiegen wurde, z. B. bereits stattgefundene psychotherapeutische Behandlungen. Sollte nichts verschwiegen worden sein, dann ist auch nichts zu befürchten. Sollte etwas verschwiegen worden sein, wäre die Einstellung des Krankentagegeldes das kleinste Problem.
Grundsätzlich müssen Sie die Schweigepflichtentbindung nicht unterzeichnen, aber dann kann der Versicherer verlangen, dass Sie ihm die Unterlagen zusenden. Dies darf er dann auch verlangen, da diese Überprüfung zu seinen Geschäftsgrundlagen gehört.
Viele Grüße
AJ