Hallo 1298,
eine wirklich schwierige Situation.
Ich selber war 10 Jahre in der privaten Krankenversicherung tätig und kenne mich eher mit dem Leistungsrecht aus.
Was ich noch gefunden habe ist:
Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Wer zum Beispiel selbstständig ist, hat Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Somit besteht kein Anspruch auf eine Versicherung, nach der Reform soll das anders sein. Dort heißt es:
Man kann allen, die versichert sind, künftig auch der Versicherungsschutz nicht mehr vollständig entzogen werden – zum Beispiel wegen Beitragsrückstand.
Auf der anderen Seite gilt: Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn seit dem 1. April 2007 ist diese neue Versicherungspflicht in der GKV entstanden, die damit verbundene Beitragspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. In der privaten Krankenversicherung besteht eine entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2009. Im Ergebnis besteht danach praktisch für alle Bürgerinnen und Bürger eine lückenlose Krankenversicherungspflicht. Sie sind – soweit dies nicht schon bereits der Fall war - damit zugleich auch pflegeversichert.
Somit muss zumindest eine AOK Ihren Großvater aufnehmen. Eine andere Krankenkasse ist zur Aufnahme nicht verpflichtet.
In der privaten Krankenversicherung besteht aufgrund des Alters und der Vorerkrankungen keine Chance auf eine Versicherung und wäre sonst auch unbezahlbar.
In der gesetzlichen Krankenversicherung kenne ich mich leider nicht so sicher aus,gehe aber davon aus, dass eine AOK hier weiter helfen kann.
Aber wahrscheinlich war Ihre Großmutter auch schon dort.
Es tut mir leid Ihnen, nicht mehr sagen zu können.
Werde mich aber gerne nochmal bei alten Kollegen in der GKV umhören.
freundliche Grüsse
Jeanny P.
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem, dass mich schon einige Zeit quält
und ich keine Lösung dafür weiß:
Mein Großvater (75) ist ist/war ca. 40 Jahre selbstständig und
hatte dementsprechend immer eine private Krankenversicherung.
1998 erlitt er einen Schlaganfall und wurde kurz darauf von
seiner Krankenkasse rausgeschmissen,weil er die Beiträge nicht
bezahlen konnte. Meine Großvater zahlte diese Beiträge nach,
jedoch nahm ihn die Krankenkasse nicht mehr auf. Seither will
ihn keine Krankenkasse mehr aufnehmen, d.h. er ist seit 1998
nicht mehr versichert.
Nun will ich folgendes wissen:
Seit 2006(?) gibt es doch das Gesetz, dass auch privat
versicherte Personen in die gesetzliche Krankenkasse können
und dass alle Personen versichert sein müssen…oder?
Welche Rechte hat er? Müsste er die Beiträge von 2006 bis 2009
nachzahlen? Würde er erst wieder aufgenommen werden, wenn er
die Beiträge nachgezahlt hätte? Wie schaffe ich es, ihn in
eine gesetzliche Krankenkasse hereinzubekommen? Es soll nur
die „Grundversorgung“ gewährleistet sein, sodass er
abgesichert ist im Krankheitsfall (Krankenhaus etc.) Eine
private Krankenkasse wäre für ihn nicht bezahlbar, weil er nur
ca. 600€ Rente bezieht.
(Die Frage, warum nicht schon viel eher gehandelt wurde, kann
ich nicht beantworten, da ich erst seit einigen Wochen von
diesem Fall weiß. Ich weiß zumindest, dass meine Großmutter
schon bei vielen Krankenkassen um Aufnahme bat, sie jedoch
immer abgelehnt wurde.)
Liebe Grüße
Hallo1298