Krankenversicherung 400 € job

Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem stellt sich:
Ich bin über 25 Jahre alt und bin bis Februar 2009 eingeschriebene Studentin gewesen. Seit März 2009 bin ich exmatrikuliert, habe einen 400 € Job und bin NICHT arbeitslos gemeldet. Während meines Studiums habe ich an meine Krankenversicherung den Studentenbeitrag gezahlt. Nun habe ich leider vergessen der Krankenkasse mitzuteilen, dass ich nicht mehr immatrikuliert bin (ich weiß, das ist wirklich doof…). Da diese den Betrag von meinem Konto abbuchen und nur etwa alle 2-3 Jahre nach einer Immatrikulationsbescheinigung fragen, konnte es passieren, dass ich einfach weiterhin den Studentenbeitrag gezahlt habe ohne Studentin zu sein.
Was mache ich jetzt? Ich muss ja der Krankenkasse Bescheid geben. Muss ich dann Beiträge nachzahlen (und wieviel wäre das ungefähr?) oder was passiert jetzt?
Ab laufendem Monat werde ich mehr als 400 € verdienen und in die Gleitzonenregelung fallen.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Gruß

Hallo.
Viele Studenten versuchen dardurch, dass Sie imatrikuliert bleiben, auch weiterhin den studentischen Beitrag zu zahlen. In Ihrem Fall ist es wohl genau anders herum passiert.
Also zum einen, werden die Beiträge in der gesetzlichen KV, und ich gehe davon aus, dass Sie gesetzlich versichert sind, nach dem Einkommen bemessen. Sie sind, da Sie nicht berufstätig (nur geringfügig beschäftigt) sind, als sogenannter stellensuchender zu versichern. Dies ist auch die günstigste Variantemit einem Beitrag von ungefähr 150,-- € monatlich. Dies sicherlich rückwirkend. Als stellensuchender kann man nur auf Antrag versichert werden.
Einen entsprechenden Einstufungsantrag gibt´s bei der Krankenkasse.
Die Differenz zum "Studenten"Beitrag ist also garnicht so hoch.
Sobald Sie in der Gleitzohne verdienen, gilt hier natürlich eine andere Regelung.
Sollten Sie privat krankenversichert sein, so gilt alles oben beschriebene nicht. Da Sie aufgrund Ihres 400€ jobs nicht pflichtversichert sind, bleiben Sie Kunde einer privaten KV und müssen hier den altersabhängigen Volltarif zahlen. Den entsprechenden beitrag kann ich Ihnen aufgrund vieler Faktoren, die hierfür bekannt sein müssen nicht nennen.
Also, wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist alles nicht so schlimm. Einfach bei der Krankenkasse anrufen und mit denen reden. Wichtig ist noch, dass zur Beitragsfindung in der getzlichen Krankenkasse ALLE Einkünfte herangezogen werden. Also alles angeben.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Grüße aus Köln

Hallo Unbekannte,

dies sind Fragen, die Dir nur ein Experte für die gesetzliche Krankenversicherung beantworten kann!

Sorry zu diesen Spezialiste gehöre ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass Du nachzahlen musst. Kopf in den Sand geht so wie so nicht.

Melden und verhandeln!

toi toi toi
pe sturm

Hallo Lillikoi,
das Problem hast du schon selbst erkannt: Du must keine Beiträge als Student zahlen, wenn du auch kein Student bist.
Hier zum nachlesen -> § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V):

„Versicherungspflichtig sind Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, […].“

Wenn du nicht eingeschrieben bist, entfällt auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen als Student. In diesem Fall sind die Beiträge zu Unrecht erhoben worden und du kannst sie dir erstatten lassen, sofern keine Leistungen daraus erbracht worden sind (§ 26 Abs. 2 SGB IV).

Folgendes würde ich dir vorschlagen:
Wende dich an deine Krankenkasse; Lege deine Exmatrikulationsbescheinigung vor oder irgendetwas anderes, was erkennen lässt, dass du nicht mehr eingeschrieben warst und lasse dir bestätigen, dass du über den Zeitpunkt hinaus Beiträge gezahlt hast.

Im Übrigen ist das eine dämliche Krankenkasse. Ich arbeite zwar in der Rentenversicherung - im Haus haben wir aber auch eine Krankenkasse und weil ich da auch viel Zeit verbracht habe, weiß ich aus Erfahrung, dass wir Studenten, die nicht familienversichert sind, jedes halbe Jahr anschreiben - und zwar einen Monat vor Semesterbeginn.

Für die Zeit, ab der du mehr als 400 EUR Brutto verdienst, bist du ganz „normal“ Versicherungspflichtig als Angestellte, wobei du und dein Arbeitgeber Beiträge entrichten (Bei einen Gleitzonefall zahlt im Übrigen der Arbeitgeber mehr als du).

Fraglich ist nun, was du in der Zeit getan hast, in der du weder als Student eingeschrieben warst, noch mehr als 400 EUR verdient hast?

Vielen Dank!
Das hilft mir weiter. Dann werde ich mich heute mal bei der Krankenkasse (gesetzliche KV) melden und mit denen sprechen. Sind ja auch nur Menschen…
Grüße aus Süddeutschland

Danke!
Kopf in den Sand stecken gibts bei mir sowieso nicht.
Gruß aus Süddeutschland

Danke!
Ich werde heute mit meiner Krankenkasse sprechen.
Ich fände das im übrigen auch besser, wenn die Immatrikulationsbescheinigungen von der KV angefordert werden würden…
Was ich in der Zeit getan habe, in der ich weder als Student eingeschrieben war, noch mehr als 400 € verdient habe?
Ich habe 400 € verdient und war nicht eingeschrieben. Da ich mietfrei wohne, geht das schon mal ´ne Zeit lang.
Gruß aus Süddeutschland

Hallo,

im schlimmsten Fall müsstest du die Differenz auf den dann fälligen Beitrag für die Zwischenzeit nachzahlen. Ich denke er wird so um die 120€ mtl. liegen. Du könntest dich aber vielleicht auch bei deiner KK melden und die Versicherung ab 1.8. umstellen weil du ja die 400€ überschreitest. Dann wird die zurückliegende Zeit vielleicht gar nicht mehr aufgerollt :wink:

Viele Grüße
Michael

Vielen Dank für die weitere Info. Viel Erfolg !

Vielleicht probier ich das so. Wäre schön, wenn das klappt! :smile:
Gruß und vielen Dank!