Hallo,
eine ANin in Elternzeit verdient durch eine Beschäftigung als Dirigentin eines Musikvereins 400 EUR. Elternzeit läuft in 3 Monaten aus. Trennung vom Ehemann, noch keine Scheidung. Welche Möglichkeiten der KV bestehen?
Wenn der Verein die ANin über 400 EUR anstellen würde oder sie noch einen zweiten Verein dirigieren würde, könnte sie sich dann über die Vereine KV lassen oder lieber freiwillig gesetztlich versichern lassen?
Welche zusätzlichen Kosten kämen auf den Verein und die ANin zu bei einer Festanstellung?
Muss die ANin sich dann selbständig machen oder reicht eine Angabe der Einnahmen beim Lohnsteuerjahresausgleich?
Danke für eure Hilfe.
Hallo,
wenn der Ehemann GKV-versichert ist, endet auch bei einer Trennung grundsätzlich nicht die Familienversicherung - das zum Einen.
Eine Beschäftigung wird dann Krankenversicherungspflichtig wenn Sie regelmäßig die 400,00 € Grenze überschreitet.
mehrere geringfügige Beschäftigungen (unter 400,00 €) werden zusammengerechnet und werden dann ggf. krankenversicherungspflichtig -
das entscheidet die Krankenkasse.
Hier ist zu raten, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und
den Status klären zu lassen.
Gruß
Czauderna
Also müsste die ANin sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.
Aber wie hoch wären dann die Abgaben? Für den Verein? Für die ANin? Kann das auch die KK sagen?
Und muss die ANin sich dann als Selbständig melden oder kann sie in der GKV bleiben?
Danke nochmals!
Hallo,
wenn die Kasse auf Arbeitnehmer entscheidet dann muss der Arbeitgeber eine Anmeldung vornehmen und die Beiträge abführen hier Stichwort :
Gleitzone (geht bis 800,00 €) - näheres sagt dazu die Kasse.
wenn die Kasse auf Selbständigkeit entscheidet dann muss sich die Betreffende selbst versichern - (Achtung - Beitrag wird dann mindestens nach 1222,00/1845,00 € berechnet).
Gruß
Czauderna
Also zwei 400 Euro Jobs gehen rein rechtlich sowieso nicht. Da muss dann eh einer versteuert werden auch, wenn man bei beiden z.B. nur 100 Euro verdient (meine ich). Bei der Krankenversicherung würde ich mir keine großen Sorgen machen, weil seit diesem Jahr ja sowohl in der gesetzlichen, wie auch in der privaten Versicherung Kontrahierungszwang besteht (siehe auch http://www.comfortplan.de/basistarif.php). Man kann und darf nicht mehr nicht krankenversichert sein. Das hat sich seit diesem Jahr alles geändert.
Was meinst Du, was das für die Vereinte KV bedeutet? Ist das eine Krankenkasse? Ein Verein ist doch kein Krankenkassenträger, sondern führt nur hälftige Beiträge ab, sobald mehr als 400 Euro Verdienst. Bei Selbstständig müsstest Du natürlich alles selbst zahlen…von daher ist das doch etwas teurer.