Krankenversicherung absetzen II

entschuldigt bitte, aber ich muss noch mal den thread von unten starten:

ich war heute auf dem finanzamt und wollte diesen freibetrag eintragen lassen. die finanzbeamtin sagte aber, dass gehe nicht, weil es eine vorsorgeaufwendug sei und diese nur bis zu einer höhe von ?? ca. 4000 euro p.a. geltend gemacht werden können. sonst nirgendwo. und da ich diese schon durch absetzbaren kosten meiner gesetzlichen sozialversicherungspflicht locker überschreite, habe ich keine chance auf steuerminderung. das kanns doch nicht sein, oder?

meine frau bekommt in 2004 noch ein monat gehalt. kann vielleicht bei einer nicht gemeinsamen veranlagung sie dieses geltend machen? ich bin echt Laie, aber wir bekommen nicht mal mehr erziehungsgeld wegen neuer 30000 euro nettojahresgrenze und die 2400 euro KV von ihr on topp auf meine maximale GKV-Beiträge muss ich alles bezahlen. d.h. unterm strich bin ich ein paar tausend euro schlechter gestellt, als jemand mit weniger bruttoeinkommen und weniger abgaben. das kanns doch nicht sein, oder?

die frühere frage war:

>moin!

meine Frau ist beamtin und jetzt 2004 im erziehungsurlaub.

sie ist zu 50 % privat versichert, da 50 % beihilfeberechtigt.

ich verdiene nun das geld und bin freiwillig in der GKV. nun muss natürlich ihr PKV-Beitrag weiterbezahlt werden und geht nochmal von meinem Netto runter.

frage: kann ich das irgendwie geltend machen? es sind immerhin 200 Euro, die noch mal vom bereits versteuerten Gehalt runtergehen.

wie stelle ich das am besten an? gleich einen freibetrag eintragen?

gruß

matthias

> nemos antwort:Hallo!

Die freiwillige private Kranken-/ Pflegeversicherung gehört zu den Vorsorgeaufwendungen und kann daher von dem betroffenen selbst in der Steuererklärung (Mantelbogen 3. Seite/ Zeile 68) abgesetzt werden, im Falle der Ehegatten-Zusammenveranlagung entsprechend in der gemeinsamen Steuererklärung.

Ciao!
Nemo

und

Eintragung auf der Lohnsteuerkarte § 39a Abs.1 Nr.2, Abs.2 S.2,4, Abs.3 EStG:

Die Krankenversicherung der Ehefrau kann auf Antrag beim Finanzamt als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte des Ehemanns mit eingetragen werden, wenn insgesamt ein Freibetrag von mehr als 1.200 EUR zu berücksichtigen ist. In diesen Betrag sind auch etwaige Werbungskosten einzubeziehen.

Ciao!
Nemo

entschuldigt bitte, aber ich muss noch mal den thread von
unten starten:

ich war heute auf dem finanzamt und wollte diesen freibetrag
eintragen lassen. die finanzbeamtin sagte aber, dass gehe
nicht, weil es eine vorsorgeaufwendug sei und diese nur bis zu
einer höhe von ?? ca. 4000 euro p.a. geltend gemacht werden
können. sonst nirgendwo. und da ich diese schon durch
absetzbaren kosten meiner gesetzlichen
sozialversicherungspflicht locker überschreite, habe ich keine
chance auf steuerminderung. das kanns doch nicht sein, oder?

Doch - die Sachbearbeiterin hat recht - die möglichen abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind meistens bereits durch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung gedeckt - ein anderer Ansatz der aufwendungen ist nicht möglich…

Gruß Inder

meine frau bekommt in 2004 noch ein monat gehalt. kann
vielleicht bei einer nicht gemeinsamen veranlagung sie dieses
geltend machen? ich bin echt Laie, aber wir bekommen nicht mal
mehr erziehungsgeld wegen neuer 30000 euro nettojahresgrenze
und die 2400 euro KV von ihr on topp auf meine maximale
GKV-Beiträge muss ich alles bezahlen. d.h. unterm strich bin
ich ein paar tausend euro schlechter gestellt, als jemand mit
weniger bruttoeinkommen und weniger abgaben. das kanns doch
nicht sein, oder?

die frühere frage war:

>moin!

meine Frau ist beamtin und jetzt 2004 im erziehungsurlaub.

sie ist zu 50 % privat versichert, da 50 % beihilfeberechtigt.

ich verdiene nun das geld und bin freiwillig in der GKV. nun
muss natürlich ihr PKV-Beitrag weiterbezahlt werden und geht
nochmal von meinem Netto runter.

frage: kann ich das irgendwie geltend machen? es sind immerhin
200 Euro, die noch mal vom bereits versteuerten Gehalt
runtergehen.

wie stelle ich das am besten an? gleich einen freibetrag
eintragen?

gruß

matthias

> nemos antwort:Hallo!

Die freiwillige private Kranken-/ Pflegeversicherung gehört zu
den Vorsorgeaufwendungen und kann daher von dem betroffenen
selbst in der Steuererklärung (Mantelbogen 3. Seite/ Zeile 68)
abgesetzt werden, im Falle der Ehegatten-Zusammenveranlagung
entsprechend in der gemeinsamen Steuererklärung.

Ciao!
Nemo

und

Eintragung auf der Lohnsteuerkarte § 39a Abs.1 Nr.2, Abs.2
S.2,4, Abs.3 EStG:

Die Krankenversicherung der Ehefrau kann auf Antrag beim
Finanzamt als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte des Ehemanns
mit eingetragen werden, wenn insgesamt ein Freibetrag von mehr
als 1.200 EUR zu berücksichtigen ist. In diesen Betrag sind
auch etwaige Werbungskosten einzubeziehen.

Ciao!
Nemo

Hallo!

Je nachdem, wie hoch der Verdienst ist, kann es gut sein, dass die Höchstbeträge ausgeschöpft werden. Hätte ich der Vollständigkeit wegen wohl besser noch erwähnt. Sorry!

Ciao!
Nemo

und?
bei getrennter veranlagung? kann das was bringen?

aber bei 4000 euro erfüllt das doch quasi jeder.

Hallo,

bin da etwas anderer Meinung, ist aber nicht mein Spezialgebiet also könnte es auch nicht ganz richtig (bzw. falsch) sein.

Auch ohne getrennte Veranlagung, was ja ein Nachteil für Euch wäre könnt ihr für Dich bis zu 2001 € SA geltend machen, da bei Dir der Vorwegabzug um 16% Deiner Einnahmen gekürzt wird.
Bei Deiner Frau müsste doch ein SA-Abzug bis zu 5069 € möglich sein, da sie keine Einnahmen mehr hat die ihren Vorwegabzug kürzen.
Oder bekommt man im Erziehungsurlaub als Beamtin weiterhin irgendwelche Bezüge, ich hab keine Ahnung.
Sicher ist, auch bei Zusammenveranlagung ist der Vorwegabzug Deiner Frau nicht um 16% Deines Gehaltes zu kürzen, dazu gab es vor kuzem ein BFH-Urteil.

Grüße
Chris

bei getrennter veranlagung? kann das was bringen?

nein, im erziehungsurlaub keinerlei bezüge. deswegen spekuliere ich ja auch auf eine erleichterung!

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