entschuldigt bitte, aber ich muss noch mal den thread von unten starten:
ich war heute auf dem finanzamt und wollte diesen freibetrag eintragen lassen. die finanzbeamtin sagte aber, dass gehe nicht, weil es eine vorsorgeaufwendug sei und diese nur bis zu einer höhe von ?? ca. 4000 euro p.a. geltend gemacht werden können. sonst nirgendwo. und da ich diese schon durch absetzbaren kosten meiner gesetzlichen sozialversicherungspflicht locker überschreite, habe ich keine chance auf steuerminderung. das kanns doch nicht sein, oder?
meine frau bekommt in 2004 noch ein monat gehalt. kann vielleicht bei einer nicht gemeinsamen veranlagung sie dieses geltend machen? ich bin echt Laie, aber wir bekommen nicht mal mehr erziehungsgeld wegen neuer 30000 euro nettojahresgrenze und die 2400 euro KV von ihr on topp auf meine maximale GKV-Beiträge muss ich alles bezahlen. d.h. unterm strich bin ich ein paar tausend euro schlechter gestellt, als jemand mit weniger bruttoeinkommen und weniger abgaben. das kanns doch nicht sein, oder?
die frühere frage war:
>moin!
meine Frau ist beamtin und jetzt 2004 im erziehungsurlaub.
sie ist zu 50 % privat versichert, da 50 % beihilfeberechtigt.
ich verdiene nun das geld und bin freiwillig in der GKV. nun muss natürlich ihr PKV-Beitrag weiterbezahlt werden und geht nochmal von meinem Netto runter.
frage: kann ich das irgendwie geltend machen? es sind immerhin 200 Euro, die noch mal vom bereits versteuerten Gehalt runtergehen.
wie stelle ich das am besten an? gleich einen freibetrag eintragen?
gruß
matthias
> nemos antwort:Hallo!
Die freiwillige private Kranken-/ Pflegeversicherung gehört zu den Vorsorgeaufwendungen und kann daher von dem betroffenen selbst in der Steuererklärung (Mantelbogen 3. Seite/ Zeile 68) abgesetzt werden, im Falle der Ehegatten-Zusammenveranlagung entsprechend in der gemeinsamen Steuererklärung.
Ciao!
Nemo
und
Eintragung auf der Lohnsteuerkarte § 39a Abs.1 Nr.2, Abs.2 S.2,4, Abs.3 EStG:
Die Krankenversicherung der Ehefrau kann auf Antrag beim Finanzamt als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte des Ehemanns mit eingetragen werden, wenn insgesamt ein Freibetrag von mehr als 1.200 EUR zu berücksichtigen ist. In diesen Betrag sind auch etwaige Werbungskosten einzubeziehen.
Ciao!
Nemo