Krankenversicherung als Praktikant

Hi,

kurz zu mir, bin Studienabbrecher und startet demnächst ein Vollzeitpraktikum 40h/Woche. Mein Praktikum, hat nichts mit dem Studium zu tun. Des Weiteren erhalte ich 400 Euro Gehalt im Monat. Meine Krankenkasse meinte, ich müsste nun 144 Euro krankenversicherung zahlen. Habt Ihr ne Ahnung, ob ich mich Arbeitslos/-suchend melden kann, so dass das Amt die KV übernimmt. Und wie ist das mit der Gleitzone? Wenn mein Arbeitgeber mir jetzt 400,01 Euro überweist ist das günstiger für uns beide?

Danke im vorraus!

Hallo, Andreas29,

bei über 400€ Einkommen/Vergütung zahlt der Arbeitgeber einen Teil der Krankenversicherung. Abgesehen davon solltest du ALG I oder II beantragen, da das Einkommen unter dem Existensminimum liegt.
Alles Gute- Schaddie

Beziehen sich die 400,00€,als Gehalt für’s Praktikum,
oder ist die Zahlung als Annerkennung zu sehen,das müßte ich schon wissen,danke!
Dann kannst Du mich gerne noch mal anschreiben,
Reimund Goldbach

Hallo… wenn du älter bis als 23 und das Praktikum nicht der Berufsausbildung dient (z.B. in einer Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, oder Voraussetzung für eine Ausbildung ist) [dann wäre bis zum 25. Lebensjahr eine Familienversicherung möglich]… kommst du um die 145 EUR für die freiwillige Versicherung nicht herum.

Du könntest versuchen Abeitslosengeld2 zu beantragen. Wenn du Leistungen bekommst, zahlt das Amt auch deine Versicherung.

Mit 401 EUR sind alle deine Probleme gelöst… du hast nur etwas weniger in der Tasche… wieviel kannst du unter www.lohn1.de errechnen.

Gruß, Christian

Hallo,

interessant wäre auch noch, wie alt Du bist und ob Du ggf. die Möglichkeit hättest, dich bei Deinen Eltern zu versichern. Wenn Du unter 23 bist und Deine Eltern gesetzlich versichert sind, hast Du bei einem Einkommen bis zu 400 € einen Anspruch auf Familienversicherung.

Zu der Meldung beim Arbeitsamt: rein die Meldung als arbeitssuchend löst noch nicht aus, dass Deine Beiträge übernommen werden. Dies geschieht nur, wenn Du tatsächlich Arbeitslosengeld beziehst und das wiederum kommt auf DEine Versicherungszeiten (vor dem Studium?) an, einfach mal mit dem Arbeitsamt sprechen. Ansonsten bliebe auch noch die Möglichkeit von Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) zu prüfen, hier wärst Du auch versichert.

Grüße

Ralf

Hi,

danke für deine Antwort.
Eigentlich kann ich ja kein ALGII beantragen, da ich mit 40 Arbeitsstunde pro Woche nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe, oder?

Hi,

danke für deine Antwort.
Da ich doch 40 Stunden die Woche arbeite kann ich doch kein ALG2 beziehen, da ich doch nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe. Oder nicht?

Grüße

Andreas

Hi,

danke für deine Antwort.
Die 400 Euro sind schon mein Gehalt.

Grüße

Andreas

Hi,

danke für deine Antwort.
Das Praktikum dient mir zum Quereinstieg. Ich bin nicht Familienversichert. Ich glaub nicht, dass ich mit 40 Stunden Arbeit die Woche ALG2 beantragen kann.
Ich probiers mal mit 401 Euro
Grüße
Andreas

Hi,

danke für deine Antwort.
Kann ich den überhaupt ALG2 mit 40 Arbeit die Woche beziehen?

Gruß

Nochmal Hallo,

diese Frage kann Dir nur das Arbeitsamt bzw. die ARGE beantworten. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Praktikum überhaupt als Arbeitsstelle zählt. Ich würde einfach mal dort nachfragen.

Grüße

Ralf

Kommen zu den 400,-€ Gehalt denn noch andere Gelder dazu,wenn ja dann wäre der KV.Beitrag schon angemessen,andernfalls ist er in jedem Fall zu hoch.
Reimund

Hallo, Andreas29,

in deiner ersten Frage stand, ob es günstiger wäre, wenn der AG dir 400,01 € überweist.
Antwort: Eine Möglichkeit wäre es, den Job mit 401 € Einkommensbasis sozialversicherungspflichtig zu machen. Die Abgaben für den Arbeitgeber wären dann geringer als die pauschalen Abgaben eines geringfügigen Beschäftigten auf 400 € Basis und du bist in der gesetzlichen Versicherung.
Denn bei einer Praktikumsvergütung bis zu 400€ haben Praktikanten den Status eines gerungfügigen Beschäftigten, so dass der AG Pauschalbeiträge zur KV und den übrigen Vers. zahlen muss. Bei mehr als 400 € teilen sich AG und Praktikant die Beiträge nach der Gleitzohnenregelung. Sieh mal unter: Praktikant-Lexikon KV: www.versicherung-vergleich.de/lexika/kranken
Alles Gute- Schaddie

Beim ALG-II kommt es nur auf das Einkommen, nicht die Arbeitszeit an. Aber 401 EUR ist auch gut.

Gruß´, Christian

Das sollten Sie am besten direkt mit dem Arbeitgeber besprechen, wenn dieser sich darauf einlässt, dann stellen Sie sich auf jeden Fall besser mit einem Job über 400,00 €. Den Arbeitgeber kostet Ihr Praktikum als geringfügige Beschäftigung noch mal 30 % extra, ca. 120,00 €. Da die Beschäftigung nicht versicherungspflichtig ist, müssten Sie sich freiwillig weiterversichern und dies sind di besagten 144,00 €. Wenn Ihr Arbeitgeber sich auf eine Beschäftigung in der Gleitzone einlässt, werden Sie versicherungspflchtig. Sie zahlen dann ca. 42,00 €, während Ihr Arbeitgeber ca. 80,00 € zahlt.

ALG II würde ich schon beantragen. Das Praktikum sollte nur auf die Höhe der Leistung schädlich wirken. Abger es besteht grundsätzlich Anspruch, da dass Einkommen sehr gering ist. Z.B. erhalten Freseure, Postboten auch einen Zuschuss von der ARGE weil das Einkommen sehr gering ist.

Der Beitrag würde dann von der ARGE getragen werden. Weitere Auskünfte kann Ihnen ein Fachberater von der ARGE geben.