Krankenversicherung als Promotionsstudent

Hallo,

eine kurze Frage bzgl. der Krankenversicherung während einer Promotion.
Ich habe schon gelesen, dass man bei einer festen Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter krankenversichert ist und dass man sich im Falle eines Stipendiums freiwillig krankenversichern muss.
Kann mir jemand sagen, wie es im Falle einer Promotion mit einem genehmigten, finanzierten Forschungsprojekt ist? Muss man sich in solch einem Fall auch selbst krankenversichern?
Und falls jemand nebenher einen 20-Stunden-Teilzeitjob hätte, wäre er dann über diesen versichert?

Viele Grüße!

Normalerweise wird man, bei einem genehmtigten, finanzierten Forschungsprojekt für die Dauer des Projektes an der Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Damit würde auch die Krankenversicherung über diesen Arbeitgeber laufen.

Ich habe schon gelesen, dass man bei einer festen Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter krankenversichert ist

Stimmt.

und dass man sich im Falle eines Stipendiums freiwillig krankenversichern muss.

Stimmt auch.

Kann mir jemand sagen, wie es im Falle einer Promotion mit einem genehmigten, finanzierten Forschungsprojekt ist?

Das hängt davon ab, ob man einen Arbeitsvertrag hat. Dann wäre man als Arbeitnehmer versichert. Ansonsten bleibt nur die freiwillige Krankenversicherung in der GKV oder die PKV.

man sich in solch einem Fall auch selbst krankenversichern?

Vermutlich.

Und falls jemand nebenher einen 20-Stunden-Teilzeitjob hätte, wäre er dann über diesen versichert?

Auf Steuerkarte ? Siehe oben.

Vielen Dank für die Antwort.

Noch eine Anschlussfrage.
Wie sähe es aus, wenn jemand neben einem projektfinanzierten Promotionsstudium parallel ein Vollzeitstudium an der Fernuni Hagen macht?
Kann man sich hier studentisch krankenversichern oder geht dies nicht, weil es sich um ein zweites Studium handelt?

Hallo,

wenn man als Arbeitnehmer beschäftigt wird und das ist bei Forschungsprojekten die Regel, wird man als Arbeitnehmer sozialversichert. Genaueres weiß der Geldgeber.

Sonst muss man sich selbst versichern.

Gruss

Barmer

Nein, die preiswerte Pflichtversicherung für Studenten gilt nur für ein Studium.

Bei einer freiwilligen GKV-Versicherung ist der Mindestbeitrag ca. 145 EUR auf der Basis von ca. 900 EUR. Ist das Einkommen höher, dann auch der Beitrag.

Ob das mit dem Teilzeitjob nebenher funktioniert, hängt von den Details ab. Aber wenn noch nicht einmal der Status während der Promotion klar ist, wollen wir hier nicht spekulieren.

Viel Glück

Barmer

Vielen Dank für die Antworten!
Dann weiß ich erstmal Bescheid.

Nein, die preiswerte Pflichtversicherung für Studenten gilt
nur für ein Studium.

Ich nehme an, es geht nicht um „nur für ein Studium“, sondern das Erststudium? Während des Erststudiums hatte ich nämlich keine gesetzliche Versicherung in Anspruch genommen, sondern war privat versichert.

Kann man sich hier studentisch krankenversichern oder geht dies nicht,

Grundsätzlich geht das, es gibt jedoch eine Altersgrenze, oberhalb derer man sich nicht mehr als Student versichern kann.

ja, für das Erststudium.

Und wenn man sich da von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, kann man sich naturgemäß auch nicht in der GKV weiterversichern und kommt auch nicht ohne versicherungspflichtige Beschäftigung in die GKV.

Gruss

Barmer