ich habe noch eine Frage, die eine Bekannte meiner Mutter betrifft. Sie ist körperbehindert, aber noch nicht so alt und hat einen Antrag auf Erwerberminderungsrente gestellt, es war im April dieses Jahres, nun hat sie noch keine Entscheidung mitgeteilt bekommen. Im Monat April kam ein Schreiben, dass Sie sie von der Krankenkasse, wenn sie keine Beschäftigung hat als Antragstellerin Rentenantragstellerin krankenversichert wird, sie arbeitet aber noch, möchte aber aus gesundheitliche Gründe siehe oben nicht mehr arbeiten. Wir haben gerade gegoogelt und gelesen, das sie selber dann die Beträge die monattliche Beträge zu bezahlen hat. Nun, wie hoch sind diese Beiträge? Wer legt die fest? Ist sie dann ein freiwiliges Mitglied? Bekommt sie das Geld zurück, wenn die Rente bewilligt ist? Vielen Dank für eine Hilfe.
Aufgrund der Pflichtversicherung müsste zumindest eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Bei der Barmer GEK gibt es dazu z…B. eine Tabelle mit den Beiträgen:
Ich gehe davon aus, dass sie z.Z. pflichtversichert ist, da sie ja noch arbeitet. Solange sie arbeitet bzw. max. 78 Wochen krank ist, ist sie pflichtversichert. Sie darf also nicht einfach aufhören zu arbeiten bzw. muss sich immer wieder krank schreiben lassen, bis die Rente durch ist! Dann ergibt sich das Problem mit der Freiwilligen Versicherung m.E. nicht.
nun, ich denke schon, dass ich auf die Frage geantwortet habe, aber vielleicht noch etwas zu Berechnung der Beiträge. Wenn Krankenversicherungspflicht als Rentenantragstellerin eintritt und keine Vorrangversicherung (Beschäftigungsverhältnis beispielsweise) besteht, dann errechnet sich die Beitragshöhe nach den Einkünften der Rentenantragstellerin - sind solche nicht vorhanden geht es meines Wissens nach der
Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit ca. 898,00 € mtl. - was einem Beitrag von ca. 152,00 € entspricht.
Gruss
Czauderna