Hallo,
folgende Frage (mit fiktiven, einfachen Zahlen):
Man ist privat krankenversichert. Beiträge pro Jahr (für Kranken- und Pflegeversicherung): 6000 EUR.
(Rückerstattungen lassen wir mal außen vor)
In der Steuererklärung kann ich nur die Beiträge geltend machen, die für die „Basisversorgung“ notwendig sind. Nehmen wir an, das sind 5000 EUR.
Der Arbeitgeber gibt 50% zu den Krankenversicherungskosten dazu, also in diesem Beispiel 3000 EUR.
Welchen Betrag darf man dann in der Steuererklärung geltend machen?
A. 5000 EUR - 3000 EUR (AG-Anteil) = 2000 EUR
B. 5000 EUR - 2500 EUR („zugehöriger“ AG-Anteil) = 2500 EUR?
Für B spricht m.E., dass mir ja 2500 EUR an Ausgaben für die Basisabsicherung entstanden sind - und die soll man ja geltend machen können.
Für A spricht, dass mein Steuerprogramm leider automatisch den kompletten AG-Anteil aus den Eintragungen in der Steuerkarte übernimmt
Gruß
Chris