Krankenversicherung Angestellte Auslandsaufenthalt

Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin seit 4 Jahren Angestellte und gesetzlich versichert. Jetzt überlege ich eine Auszeit zu nehmen und 1 Jahr ins Ausland zu gehen (z.B. mit Work and Travel Visum) wobei ich mehr reisen als arbeiten möchte.
Jetzt meine Frage: Ich gehe davon aus, dass ich meinen Job für diese Zeit kündigen muss oder wäre es besser mich kündigen zu lassen?
Wie läuft das danach mit der KV? Bekomme ich was vom Amt? Muß ich mich in Deutschland und zusätzlich fürs Ausland versichern? Gibt es irgendwelche Tricks um möglichst wenig Kosten zu haben?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Bitte sprechen Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Hier erfahren Sie am besten welche Formalien eingehalten werden müssen um nach Ihrer Rückkehr wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen und wie eine Einstufung erfolgen wird (das ist wird voraussichtlich sehr interessant).

Hier erfahren Sie ausserdem am besten wie Ihr Krankenversicherungsvertrag am besten für Sie „ruht“.

Was die Versicherung im Ausland angeht hängt viel von der Art der Versicherung ab die Sie haben möchten.

In einigen Ländern werden Sie „Zwangs-Krankenversichert“ in anderen nicht.

Auslandsreise-Kranken-Policen sind meist von vorneherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und sind dann nicht immer ohne weiteres Verlängerbar.

Dazu müsste das Ziel Ihrer Reise sowie die Maximale und wahrscheinliche Dauer bekannt sein.

Hallo,
für einen längerfristigen Auslandsaufenthalt ist eine Krankenversicherung mehr als sinnvoll und empfehlenswert - als Klassiker und wohl auch günstigste ist hier die DKV zu empfehlen.
In Sachen Arbeitsplatz stellt dich die Frage der Weiterbeschäftigung nach der Auszeit - hierzu gibt es sicherlich einen Experten zu Fragen der Arbeitslosigkeit etc.

cu Christian
www.reisepreisvergleich-lastminute.de

Guten Tag,

ob Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber kündigt, spielt keine allzu große Rolle. Da Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit.

Mit Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses endet auch Ihre Krankenversicherung. Für die Zeit im Ausland können Sie eine Auslandskrankenversicherung bei einem deutschen Privatversicherer abschließen. Hierbei müssen Sie beachten, dass viele Auslandskrankenversicherungen nur einen Zeitraum von maximal 3 Monaten auslandsaufenthalt vorsehen.

Mit Ihrer Rückkehr nach Deutschland müssen Sie sich dann selbst als freiwilliges Mitglied versichern. Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse ist dabei verpflichtet, Sie wieder aufzunehmen. Um unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihr Vorhaben mit der Krankenkasse besprechen und für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes eine Art „Anwartschaftsversicherung“ abschließen

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

Schwere Antwort. Warum sollte ein Amt für diese Idee etwas zahlen. Vollkaskomentalität ist nicht zahlbar. Entweder man schließt eine Auslandsreisekrankenversicherung für 52 Wochen ab, gibt es in Zusammenarbeit mit einigen Kassen oder man versichert sich freiwillig auch bei der gesetzlichen falls möglich oder man schließt etwas im Ausland ab. Wenn sie wieder in Deutschland sind kommen sie wieder in die gesetzliche Kasse, wenn sie sozialversicherungspflichtig tätig werden.