Krankenversicherung auf Auslandsrente

Hallo,

nachstehende Frage habe ich vor ein paar Monaten schon einmal gestellt, aber leider keine Antwort darauf erhalten.

Gibt es wirklich niemanden, der mir eine Antwort geben kann ???

Ich habe mehrere Jahre im europäischen Ausland gearbeitet, dort auch alle entsprechenden Versicherungen und Steuern bezahlt.

In Kürze wird mir von den dortigen zuständigen Behörden meine mir zustehende Rente nach Deutschland gezahlt.

Meine Frage gilt jetzt den Krankenkassenbeiträgen:

  1. Muss ich für diese Rente Krankenkassenbeiträge abführen ?
  2. Ich gehe davon aus, dass ich dies muss. Habe ich eine Mitteilungspflicht an meine KK ? Was passiert, wenn ich mich nicht melde ?
  3. Von meiner deutschen staatlichen Rente werden mir z.Zt. 100% der Pflegeversicherung und der sog. Zahnversicherung (0,9%) und 50% der Krankenversicherung abgezogen. Bei meiner Privatrente werde ich in allen drei Bereichen mit 100 % bestraft. Da ich aus dem Ausland eine staatliche Rente erhalte, gilt dann auch die 50% Klausel, oder werde ich noch mehr bestraft (abgesehen davon, dass diese Rente weit niedriger, als die deutsche ist), indem ich auch hier 100% auf alles zahlen darf ?

Schon jetzt besten Dank für hilfreiche Antwort(en).

Beste Grüsse
ye olde

Hallo,
grundsätzlich zählen alle Versorgungsbezüge, also auch Renten, die
mit dem Erwerbsleben im Zusammenhahg stehen zu den beitragspflichtigen
Einnahmen, auch bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern.
Man sollte der Kasse das schon melden wenn man danach gefragt wird.
Gruss
Czauderna

Hallo,

das sehe ich ganz anders:

Zunächst kommt es darauf an, ist es eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eines ausländischen Staates, oder ist es ein Versorgungsbezug (Betriebsrente) eines ausländischen Arbeitgebers?

Beim ersteren, sprich bei der gesetzlichen Rente aus einem ausländischen gesetzlichen Rentensystem, ist es nicht beitragspflichtig, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Lass Dir also nichts erzählen. Dies gilt allerdings nur bei versicherungspflichtigen Versicherten.

Bei Betriebsrenten ausländischer Arbeitgeber entsteht sehr wohl eine Beitragspflicht genauso wie bei den Versorgungsbezügen innländischer Arbeitgeber.

Bei freiwillig versicherten ist im übrigen jede Einnahme zum Lebensunterhalt beitragspflichtig.

Gruß

Leo

Hallo,

das sehe ich ganz anders:

Zunächst kommt es darauf an, ist es eine Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung eines ausländischen Staates,
oder ist es ein Versorgungsbezug (Betriebsrente) eines
ausländischen Arbeitgebers?

Beim ersteren, sprich bei der gesetzlichen Rente aus einem
ausländischen gesetzlichen Rentensystem, ist es nicht
beitragspflichtig, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.
Lass Dir also nichts erzählen. Dies gilt allerdings nur bei
versicherungspflichtigen Versicherten.

M.E. ist diese Aussage falsch, da zu pauschal. Eine durch „Arbeitskraft“ erworbene ausländische Rente ist nur dann nicht beitragspflichtig, wenn Sie in Entstehungstand bereits beitragspflichtig war (analog zu Doppelbesteuerungsabkommen)!

Hallo,

deine Antwort klingt so endgültig dass ich vermute dass Du aus der
Branche kommst, also bei einer GKV-Kasse arbeitest und mit
Beitragfseinstufungen zu tun hast - so wie ich.
Mit deiner Antwort bin ich so nicht ganz einverstanden, zumal
ich eigentlich immer versuche nix zu „erzählen“, sondern eine
Auskunft nach bestem Wissen unf Gewissen zu geben.
Gruß
Czauderna

Hi,

mit „nix erzählen“ meinte ich die KK, sollte diese anderer Auffassung sein. :smile:

Gruß
Leo

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