Hallo,
wenn ich eine private Zusatzversicherung abschließen möchte und dafür die Gesundheitsfragen beantworte,
darf dann der private Anbieter Auskünfte zur Überprüfung bei meiner gesetzlichen KK einholen?
Vielen Dank schon mal
lg
Lissy
Hallo,
wenn ich eine private Zusatzversicherung abschließen möchte und dafür die Gesundheitsfragen beantworte,
darf dann der private Anbieter Auskünfte zur Überprüfung bei meiner gesetzlichen KK einholen?
Vielen Dank schon mal
lg
Lissy
Hallo Lissy, der Private Krankenversicherer (PKV) darf von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Auskünfte einholen, kriegt er auch nicht. Die PKV und GKV sind da eigentlich wie Hund und Katz. Was er allerdings tun kann, er kann sich die Auskünfte bei den behandelten Ärzten oder im Krankenhaus einholen, wenn er davon im Antrag weiss, oder eine laufende Behandlung im Gange ist. Also. nur von Behandlern, die Sie dem PKV-Unternehmen im Antrag oder später nennen, indem Sie evtl. ein Attest einreichen. Es ist allerdings zu beachten, dass bei solchen Anfragen, die Behandler meistens durch Ihre PTA-Assistentinen durchführen lassen-Gedankenlos aus dem Computersystem sämtliche Diagnosen , auch wenn Sie auch schon Uralt sind, und meist nicht mehr relevant sind, ausdrucken und an die Versicherung schicken. Sie sollten, bei einer solchen Anfrage, hinter der immer ein Verdacht, oder ein Grund für eine Klärung, (Unklare Angaben im Antrag usw.) vom Versicherer besteht, direkt mit dem Arzt besprechen, bzw. die angeforderten Unterlagen nach Hause schicken lassen, und dann nach Prüfung an die Versicherungs-Gesellschaft weiter leiten. Es bleiben immer Diagnosen bei Ärzten im Computersystem, von denen Sie nicht wissen können. Bei mir z.B. Adipositas,(Fettleibigkeit), hatte mal vor 6 Jahren 144 KG, heute bei 185 cm Größe - 86 KG, die Diagnose „Adipositas“ steht immer noch bei den Diagnosen dabei!!. Gerade Gesetzlich Krankenversicherte wissen in der Regel nicht"was diagnostiziert" wurde. Und achten Sie darauf, bei welchen Unternehmen Sie landen, den „Billig können Sie sich nicht leisten, das ist dann am Ende zu Teuer“. LG Leo!
Hallo Leo,
vielen herzlichen Dank für die umfassende und aussagekräftige Antwort!
Damit ist meine Frage mehr als beantwortet.
Dass Ärzte bzgl. der Auskünfte von ihrer Schweigepflicht entbunden werden müssen, war mir bewußt und ist ja auch absolut nachvollziehbar. Aber genau auf diesen Punkt habe ich ja eben auch den Kontrolleinfluß, da ich mir, wie Sie eben auch vorgeschlagen haben, meine Krankheits- oder Beschwerdegeschichte der letzten drei Jahre aushändigen lassen kann.
Mit der Suche nach der passenden PKV bin ich schon einige Zeit beschäftigt.
Leider bleiben immer Zweifel, ob man sich auf die Versicherung im Ernstfall auch verlassen kann. Man hört ja haarsträubendes und ich fürchte…es stimmt sogar oft.
Ihnen nochmals vielen Dank und sollten Sie noch einen brauchbaren Tipp für mich haben…immer gerne!
lG
lissy
Hallo Lissy,
nein, der private Anbieter dürfte das nur mit deiner ausdrücklichen Einverständniserklärung. In der Regel wenden sich die Anbieter aber auch nicht an die gesetzlichen Krankenkassen, sondern an die Ärzte. Das dürfen die aber auch nur mit Deinem ok.
In der Regel musst Du Dein ok mit unterschreiben des Antrages geben - steht irgendwo im Kleingedruckten, dass Du dich einverstanden erklärst, dass das Versicherungsunternehmen Angaben zu Deinem Gesundheitszustandes bei Deinen Ärzten einholen kann.
Viele Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
vielen Dank für die schnelle und klare Antwort.
Bin begeistert, dass das hier so schnell klappt.
Dass ich den Arzt von der Schweigepflicht entbinden muss, wußte ich. Nur, wie es gegenüber der Kasse gehandhabt wird, war mir ein Rätsel. Findet man im Netz auch keine Auskünfte drüber.
Schön, dass es dieses Forum gibt und so nette Menschen, die schnell antworten
lg
Lissy
Hallo Lissy
das darf der PKV-Anbieter nicht,aber ist egal wird normal auch nicht gemacht.
Wenn Du nämlich was verschweigen würdest,könnte der Versicherer Dir im Leistungsfall:
1.die Leistung verweigern und
2.sich auf die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzng berufen,und Dir kündigen ohne das Du das Recht hast die bis dahin eingezahlten Beiträge zurückzuverlangen.
Aber es gibt Möglichkeiten ohne Gesundheitsfragen.
LG Klemens
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Hallo Klemens,
vielen Dank für die Antwort.
Es gibt Möglichkeiten ohne Gesundheitsfragen?
Wie muss ich mir das vorstellen?
Seriöse Versicherer müssen doch auf Nummer Sicher gehen!?
lg
Lissy
Hi Lissy,
klar darf der das.
Mit dem Antrag ist nämlich auch eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Da steht ungefähr folgendes drin (kann je nach Gesellschaft leicht abweichen, inhaltlich ist es aber immer dasselbe):
"Zum Zweck der Beurteilung des zu versichernden Risikos sowie zur Bewertung der Leistungspflicht des Versicherers befreie ich von ihrer Schweigepflicht Ärzte, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden soweit ich dort in den letzten zehn Jahren vor Antragsstellung untersucht, beraten, gepflegt oder behandelt worden bin bzw. versichert war oder einen Antrag auf eine Krankenversicherung gestellt habe.
Die Mitarbeiter des Versicherers selbst entbinde ich von ihrer Schweigepflicht, sofern die erhobenen Gesundheitsdaten im erforderlichen Umfang zur Risiko- oder Leistungsprüfung an ihn beratende externe Ärzte bzw. medizinische Gutachter übermittelt werden."
Grüße, Bernhard
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Hallo Lizzy. Zuerst wäre zu klären welche Art der Zusatzversicherung Sie wünschen, oder brauchen. Es gibt1-oder 2-Bett Zimmer im Krankenhaus, oder eine Kombination aus Krankenhaus, Zahnersatz in verschiedener Höhe zur gestzlichen Krankenversicherung (GKV), manche Versicherer bieten auch ein Paket mit Heilpraktiker-begrenzt auch 1.000 Euro Kosten im Jahr an. Achten Sie darauf, dass z.b. Krankenhaus, Zahnersatz bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ (GOÄ-Gebührenordnung der Ärzte// GOZ-Gebührenordnung für Zahnärzte) erstattet werden.Höchstsatz nach GOÄ 3,5 fach. Wenn der Arzt/Zahnarzt mehr Kohle haben will müssen Sie SCHRIFTLICH zustimmen-Achtung!!. Kommt sehr selten vor. Auch sollten die Zahlungen im Krankenhaus ohne Beschränkung erfolgen. Was hilft Ihnen enn ein 2-Bett Zimmer im Krankenhaus, wenn Sie Anspruch auf die „sogenannte“ Chefarztbehandlung haben, der aber nicht kommt, oder nur zur Visite seine lauwarme schlappe Hand hinhält, weil er sein Honorar nicht bekommt, oder anders herum: Er stellt Ihnen eine Privatrechnung, die dann von der Zusatzversicherung nicht übernommen wid. Sie brauchen einen Versicherungsmakler der EHRLICH ist, komplettes Fachwissen setze ich voraus.Nach meiner Meinung, nach 26 Jahren Maklertätigkeit: NOCHMALS: MEINE MEINUNG(für die lieben Kollegen)Barmenia/-Signal-Iduna/-Hanse-Merkur/-Hallesche/-Central. In Frage kommt auch CSS : Eine seit 3 Jahren auf dem Deutschen Markt tätige schweizerische Versicherung-Beitragsentwicklung = bisher O.K: Keine Zusatzversicherung von HUK/oder Karstadt-Quelle(wenns die noch gibt). Sollten Sie Ihre Entscheidung eingegrenzt haben, und Angebote haben, teilen Sie mir doch die Gesellschaft und die Tarife mit, ich schau mir das mal an , Kommentar dazu erfolgt garantiert.Bis dahin. LG Leo
Hallo Leo,
nochmals vielen Dank für Ihre Mühe und die ausführlichen Hinweise.
Genau über die von Ihnen genannten Versicherungen habe ich mich auch schon informiert. Insofern war meine Recherche wohl schon ganz gut
Mein Favorit ist auch die CSS. Nur leider bin ich gestern Nachmittag beim Studieren der Antragsunterlagen auf die Frage gestossen, ob man in den letzten drei Jahren schon von einer privaten Versicherung abgelehnt wurde und damit habe ich wohl ein Eigentor geschossen. Denn das ist tatsächlich der Fall und ich denke mal, damit habe ich mir den Zugang generell verbaut. Denn selbst wenn die Frage so konkret nicht gestellt wird, ist diese Information wohl für alle Versicherer zugänglich.
Da bin ich wohl etwas zu naiv oder vorschnell vorgegangen, als ich den Antrag gestellt habe.
Ich bin Gott sei Dank ziemlich gesund, aber die Versicherer haben da doch einen kritischeren Blick.
Mein Wunsch war hauptsächlich für die Zukunft Vorsorge zu tragen. Bei den Entwicklungen in der Gesundheitspolitik muss man ja fürchten, dass man später nicht mal mehr die freie Wahl des Krankenhauses hat. So dass mir eigentlich nur wichtig war, dass evtl Mehrkosten übernommen werden. Die CSS bietet das auch in ihrem Ambulanz Paket Flexi Gesundheit plus an.
Ich bin selbst im Gesundheitswesen tätig und kriege eine Menge über die leidigen Finanzen mit.
Aber wie es aussieht, ist mir der Weg zu mehr Absicherung nun verbaut.
lg
Lissy
Hallo Lizzy,! Die Versicherer haben intern eine Art Schufa. Es kommt darauf an, warum Sie abgelehnt wurden. Was die Versicherer gar nicht mögen sind „Hinweise auf chronische Erkrankungen“,wie Sie ja selbst wissen, sind die Kosten u.U. enorm. Wenn Sie es zufällig wissen, warum Sie abgelehnt wurden, können Sie dem nächsten Versicherer mit dem Antrag ein entsprechendes Attest einreichen. Meist aber wird der Ablehnungsgrund nicht bekannt gegeben, sondern. Vielen Dank… Es tut uns leid…Bla Bla. Beim nächsten Antrag mit großer Schrift oben darüber schreiben „PROBEANTRAG“, den müssen Sie nicht unterschreiben. Vorteil–Wird bei Ablehnung nicht gespeichert und weitergegeben. Das interne Auskunftregister ist öffentlich nicht zugänglich,wenn Sie den abgelehnten Antrag über einen ordentlichen Vers.makler oder Mehrfachagenten getätigt haben, kriegt der u.U. Auskunft von dieser Versicherung, - warum -, dann können Sie dieser Auskunft „Parole“ bieten. - Sicherlich wurde bei der Beantragung und beim Beantworten der Gesundheitsfragen ein Fehler gemacht, oder: Größe und
Hallo Lissy
es gibt im ambulanten Bereich Tarife (Zahn,Ausland KV,Zuzahlungen zur GKV) bei denen Summen begrenzt sind und Wartezeiten bestehen, die teilweise ohne Gesundheitsfragen sind.
Im übrigen ist es den Gesellschaften eigentlich egal was Ihre Vertreter da reinschreiben,entscheidend ist was Du unterschreibst und was drin steht.
Viele Vertreter neigen dazu, gerne was wegzulassen oder manche Sachen zu bagatelisieren, da sollte man sich nicht drauf einlassen und alle einem wichtigen Sachen reinschreiben lassen.
Hoffe konte Dir helfen
LG Klemens
Hallo,
ja, generell gibst Du mit Antragstellung Dein Einverständnis dafür durch die Schweigepflichtsentbindung, die Du entweder für den Einzelfall oder dauerhaft abgibst.
Lg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Bernhard,
vielen Dank für die Antwort.
Die Meinungen bzgl der Auskunftsrechte gehen, wie man hier sieht, doch sehr auseinander.
Es ist etwas undurchsichtig, aber vermutlich auch so gewollt.
Bei meiner Skepsis, die sich mittlerweile ausweitet, werde ich das mit der Zusatzversicherung wohl eher lassen.
Dennoch, danke für die Mühe.
lg
Lissy