Ich frage für meinen Verlobten an. Er ist kein EU-Bürger und leider erkrankt. Wir würden gerne versuchen, ihn in Deutschland behandeln zu lassen, da es in seinem Heimatland mit der Kompetenz der Ärzte hapert.
Dazu benötigt er eine Krankenversicherung für Deutschland (keine Reisekrankenversicherung, die ja keine Vorerkrankungen abdeckt).
Er ist noch nicht in Deutschland, das Visum wird beantragt, sobald wir eine Versicherung für ihn haben.
Er ist zwar im Heimatland versichert, aber eine Behandlund in Deutschland/EU wird nicht abgedeckt.
Welche Möglichkeiten gibt es da? Wenn bekannt, welche Versicherungen würden ihn versichern?
Meist liest man in den AVB, dass Vorerkrankungen erst abgedeckt sind, wenn man kontinuierliche x Jahre bei der Versicherung versichert ist. Leider hat er die Zeit nicht.
Ich sehe keine. Welche Versicherung sollte denn einen Kunden aufnehmen, von dem sie weiß, dass er ab dem ersten Tag Leistungen in Anspruch nehmen wird ?
wenn die hypothetische Verlobte in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, würde eine Heirat eine Mitversicherung des Ehegatten (Familienversicherung) ermöglichen.
ich sehe da keine Möglichkeit (außer ggf. Heirat).
Es gilt das Prinzip:
Ein brennendes Haus kann man nicht gegen Feuer versichern.
Um welchen Staat gehrt es denn? Es könnte vielleicht sein, dass die ausländische Krankenkasse unter bestimmten sehr engen Voraussetzungen zu einer Leistung verpflichtet ist (z.B. Türkei, ehemaliges Jugoslawien, Norwegen, Island). Die Chancen stehen hier aber auch sehr schlecht!