Krankenversicherung auslaendischer Partnerin

Sehr geehrte „wer-weiss-was“ Experten,

habe eine komplizierte Situation.
Meine Freundin ist Koreanerin, wir arbeiten beide momentan in Korea.
Nun erwarten wie ein Baby im naechsten Jahr und wollen dann zu dritt nach Deutschland gehen.
Wie waere es in diesem Fall mit der Krankenversicherung fuer meine Freundin und das Baby?
Bevor ich ins Ausland ging war ich gesetzlich versichert, momentan bezahle ich monatlich eine Anwartschaft.
Ausserdem habe ich fuer meine Zeit im Ausland eine private Auslandskrankenversicherung.
Meines wissens besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Korea und Deutschland.

Folgende Fragen stelle ich mir momentan:

Kann meine Freundin wenn wir naechstes Jahr nach Deutschland gehen, freiwillig bei meiner Krankenkasse versichert werden (etwa 1 Jahr, danach wuerde Sie gerne wieder zu arbeiten anfangen)?

Ist unser Baby dann bei mir oder bei meiner Freundin mitversichert?

Waere meine Freundin und das Baby automatisch bei mir mitversichert wenn wir zum Zeitpunkt des Umzugs nach Deutschland schon verheiratet waeren? Oder muesste ich erst wieder einige Zeit in Deutschland gearbeitet haben und somit meine vollen Beitraege fuer die gesetzliche Krankenkasse gezahlt haben?

Vielleicht weiss der eine oder andere genaueres, ich konnte bisher leider keine genauen Antworten auf diese Fragen finden.

Vielen Dank fuer Ihre Hilfe
george

Kann meine Freundin wenn wir naechstes Jahr nach Deutschland
gehen, freiwillig bei meiner Krankenkasse versichert werden
(etwa 1 Jahr, danach wuerde Sie gerne wieder zu arbeiten anfangen)?

Wenn sie nicht nur vorübergehend hier bleibt, muß sie sich sogar freiwillig gesetzlich versichern.

Ist unser Baby dann bei mir oder bei meiner Freundin mitversichert?

Beides ist möglich.

Waere meine Freundin und das Baby automatisch bei mir
mitversichert wenn wir zum Zeitpunkt des Umzugs nach
Deutschland schon verheiratet waeren?

Ja, Stichwort beitragsfreie Famuilienversicherung.

Oder muesste ich erst
wieder einige Zeit in Deutschland gearbeitet haben und somit
meine vollen Beitraege fuer die gesetzliche Krankenkasse
gezahlt haben?

Solange Du nur den Anwartschaft bezahlst, wirst du (und Deine Freundin) keine Leistungen erhalten.

Vielleicht weiss der eine oder andere genaueres, ich konnte
bisher leider keine genauen Antworten auf diese Fragen finden.

Ein Anruf bei Deiner Krankenkasse hätte alle Unklarheiten beseitigt.

Hallo,

Solange Du nur den Anwartschaft bezahlst, wirst du (und Deine
Freundin) keine Leistungen erhalten.

Mit der Anwartschaft in Verbindung mit der GKV ist hier wohl die Ruhensversicherung n. § 16 SGB V gemeint. Hier ruht nur der Anspruch bei Auslandsaufenthalt und entsteht sofort wieder bei der Rückkehr nach Deutschland.

Gruß Woko

Kann meine Freundin wenn wir naechstes Jahr nach Deutschland
gehen, freiwillig bei meiner Krankenkasse versichert werden
(etwa 1 Jahr, danach wuerde Sie gerne wieder zu arbeiten anfangen)?

Wenn sie nicht nur vorübergehend hier bleibt, muß sie sich
sogar freiwillig gesetzlich versichern.

Hmm… Moment. Freiwillig versichern kann sie sich nicht, weil sie keine der Voraussetzungen erfüllt.

Versicherungspflicht für Unversicherte (§ 5 (1) 13. SGB V) könnte hier eintreten, vorausgesetzt, sie hat eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (> 12 Monate), wobei ich nun keine Ahnung habe, ob das gemeinsame Kind diese automatisch mit sich bringt (wovon ich aber ausgehe).

Aber evtl. war das mit „…muss sie sich freiwillig versichern…“ gemeint. :wink: