Krankenversicherung bei 16h/Monat ?

Hallo zusammen,
mal angenommen eine Frau beginnt an ihrem alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit. Also nach ca. 3 Jahren.
Zuvor hat die Frau Vollzeit gearbeitet, jetzt könnte Sie 4h / Woche arbeiten was Ihr grundsätzlich recht wäre.
Wie ist es dann mit der Krankenversicherung ?

Klar kann sie die AOK oder den Arbeitgeber fragen…aber erst morgen.

Könnt Ihr Auskunft geben ? (damit die Frau heute Nacht schlafen kann)

Danke
Jochen

Hallo,
entscheident ist, was sie bei 4 Stunden wöchentlich im Monat
Brutto bekommt - sind es über 400,00 € ist alles klar, sie ist
weiterhin krankenversicherungspflichtig und somit auch
krankenversichert.
Sind es dagegen weniger alss 400,00 € oder genau 400,00 € Brutto,
ist sie „geringfügig“ beschäftigt und somit nicht krankenversicherungs-
pflichtig,also auch nicht mehr automatisch krankenversichert.
Gruss
Günter Czauderna

Danke für die rasche Antwort.

Soviel Stundenlohn hat sie leider nicht.