Hallo !
Habe auch eine dringliche Frage. Ich habe das Problem, daß ich zum 01.10.04 arbeitslos werde. Beim Arbeitsamt war ich schon und habe mich arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet. Bisher war ich privat versichert (und von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit). Nun bin ich etwas unsicher: Versichert mich das Arbeitsamt wieder in einer gesetzlichen Kasse ? Ich habe, da ich nach Abschluß meines Studiums nur 9 Monate berufstätig war, nämlich noch
KEINEN Anspruch auf Arbeitslosengeld ! Bin ich nun trotzdem über das Arbeitsamt krankenversichert oder muß ich nun zum Sozialamt und dort einen Antrag stellen ? Wäre schön, wenn mir jemand eine schnelle Antwort geben könnte. Danke !
Gruß Kai
Hallo,
ich schätze mal, es wird folgendermaßen aussehen:
Ob Du allgemein wieder in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wirst, hängt wohl nicht vom Sozialamt oder Arbeitsamt ab, sondern von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse sowie von Deiner privaten Krankenkasse. Die Frage ist, ob die private Krankenkasse Dich einfach gehen lassen kann oder ob Du nicht noch eine gewisse Frist wahren mußt. Ebenso ist die gesetzliche Kasse evtl. nicht verpflichtet, dich wieder aufzunehmen sondern Dich zu der privaten zurück zu schieben.
Das hättest Du wohl selber zu klären mit den Kassen.
Das Arbeitsamt wird Dich wohl nicht bei der Krankenkasse anmelden,
da Du hier keine Gelder erhälst und vom Arbeitsamt auch nichts abzuführen ist an die Krankenkasse. Das Sozialamt wird hier wohl einspringen, aber in wieweit diese verpflichtet ist, den weiteren Beitragssatz Deiner privaten Kasse zu übernehmen, ist fraglich.
Bei der gesetzlichen Kasse wird sie wohl normal bezahlen.
Am besten fragst Du vielleicht mal bei www.lifeline.de, Experten, Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Dort sitzt einer von einer gesetzl. Krankenkasse.
Gruß
Birgit
Hallo Kai,
hast du nicht im Brett Versicherungen die gleiche Frage gestellt ???
Gruss
Günter