Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen.

Angenommen der Arbeitgeber kündigt einem zum 15.10. fristgerecht. Der Arbeitnehmer ist also ab dem 16.10. Arbeitslos. Die Arbeitslosenmeldung wurde dem Arbeitsamt persönlich einen Tag nach Ausspruch der Kündigung mitgeteilt.

Wie schaut die Sachlage aus, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung nicht aushändigt? Wie lange ist der Arbeitnehmer noch krankenversichert? Ist er weiterhin krankenversichert wenn der Arbeitgeber erst Ende November die Arbeitsbescheinigung dem Arbeitnehmer übermittelt?

Der Arbeitnehmer kann ja erst beim Arbeitsamt vortreten, wenn er die Arbeitsbescheinigung hat.

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

ich weiss die Frist nicht auswendig, aber der AG muss innerhalb einer Frist  die Papiere aushändigen, notfalls-sollte er das nicht tun, ans Arbeitsamt wenden, die fordern die Papiere dann vom AG an.

Nachversicherungszeit bei der GKV (Gessetzliche Krankenversicherung) beträgt 4 Wochen.

Allerdings sehe ich u.U. bei einer Selbstkündigung das Problem mit einer Sperre von ?.. 1 Monat/ Wochen. Da kommt es auf die Umstände die der Kündigung zugrunde liegen, an.

Grundsatz: Kein Arbeitslosengeld=NICHT Krankenversichert. Sollte das eintreffen, dann während der Nicht-Kranken-Versichert-Zeit bei der GKV für ein paar Wochen freiwillig versichern.

MfG
-Leo!

Hallo,
wenn der Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung vesichert ist, besteht ein sogenannter nachgehender Versicherungsschutz für einen Monat nach dem Ausscheiden aus der Beschäftigung, soweit keine andere Versicherung besteht. Ist dieser Monat abgelaufen, enmpfiehlt sich eine freiwillige Versicherung bei der letzten Krankenkasse. Hier sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. ALG II gestellt wurde, über den noch nicht entschieden ist. Gleichzeitig sollte die Stundung der Beiträge beantragt werden.