Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt

Hallo zusammen,

hier hat sich in den letzten Tagen eine kleine Diskussion ergeben und mich würde interessieren, was denn die „Expertenmeinung“ zu folgendem fiktiven Fall wäre:

Ein Angestellter einer deutschen Firma wird aus beruflichen Gründen ein halbes Jahr im Ausland (Asien) arbeiten / verbringen. Die Lebensgefährtin (kein Ehe) wird in für diese Zeit ihren Job kündigen und den Angestellten begleiten (sozusagen eine Auszeit nehmen).
Wie müsste sich die Lebensgefährtin in diesem Fall nun am besten in Hinsicht auf die Krankenversicherung absichern?

Wir sind auf Eure Meinungen gespannt

Steffen

Wie müsste sich die Lebensgefährtin in diesem Fall nun am
besten in Hinsicht auf die Krankenversicherung absichern?

Wenn es nur sechs Monate sind, würde ich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen (doch, das gibt es auch für mehrere Monate), aber auf jeden Fall mit der momentanen KK Kontakt aufnehmen, was für diesen Zeitraum bei der GKV zu regeln ist.

Hallo,

falls der AN in einer Gruppenversicherung seines AG ist koennte man den AG fragen ob er die Lebensgefaehrtin fuer die 6 Monate mit versichert und der AN z.B. 50% der Kosten dafuer uebernimmt. Falls nicht gibt es bei einer grossen Versicherung mit Sitz in Koeln den Tarif „AS12“ fuer Auslandsreisen von 3-12 Monaten. Das sollte nicht mehr als 30 EUR/MOnat kosten und reicht voellig aus. Die GKV/PKV der Lebengefaehrtin kann per „Anwartschaft“ fuer diese Zeit ruhen, damit sie nach der Rueckkehr dort weiter versichert bleibt. Anrufen, fragen.

Gute Reise

K.

stimme Nordlicht zu:
-Antrag auf Anwartschaft bei der derzeitigen KK stellen
-da im Ausland nicht gearbeitet wird, eine Versicherung ausgooglen, die monatsweise reiseversichert (gibt es nicht viele, haben noch dazu preisliche und Leistungsunterschiede)
-nach Rückkehr KK informieren und Wiederaufleben der KV veranlassen (wichtig!)

VORSICHT: möglichst den gesamten Betrag Anwartschaft im Voraus zahlen, sonst flattern dem Versicherten während seiner Abwesenheit evtl. Zwangsvollstreckungen ins Haus und er kann sich wg. Abwesenheit nicht wehren - in meinem Fall war die Krankenkasse zu blöde, bestätigte (!) Vereinbarungen lt. Antrag umzusetzten. Folge: Mahnungen und dann Zwangsvollstreckungen.
Gruss, Helge

Hallo,

seit dem 01.04.07 ist de facto KEIEN Anwartschaft bei einer deutschen GKV mehr nötig!

Gruß
CM