Hallo. Ich habe vor, demnächst für sechs Monate nach Neuseeland zu gehen. Den passenden Versicherungsschutz für diese Zeit habe ich auch schon. Nun meine Frage: benötige ich für diese Zeit noch meine inländische Krankenversicherung? Ich bin gesetzlich versichert und frage mich nun, ob das wirklich nötig ist. Oder muß die inländische Versicherung quasi als Sockel unter der ausländischen stehen? Es wäre mir (wegen der Kosten) natürlich lieber, wenn ich meine inländische Versicherung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes aussetzen/kündigen könnte.
Danke für eure Hilfe,
Siuan
Hallo Siuan,
Hallo. Ich habe vor, demnächst für sechs Monate nach
Neuseeland zu gehen. Den passenden Versicherungsschutz für
diese Zeit habe ich auch schon. Nun meine Frage: benötige ich
für diese Zeit noch meine inländische Krankenversicherung? Ich
bin gesetzlich versichert und frage mich nun, ob das wirklich
nötig ist. Oder muß die inländische Versicherung quasi als
Sockel unter der ausländischen stehen?
Nun hier kommt es natürlich darauf an, ob die private Versicherung eine Behandlung im Ausland und/oder Inland abdeckt. Es gibt meines Wissens private Versicherungen die nur die Notfallkosten im Ausland übernehmen, ggf. zurücktransportieren und die Behandlung in Deutschland dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vorsehen. Vielleicht können dir ja andere Experten noch etwas dazu sagen.
Es wäre mir (wegen der
Kosten) natürlich lieber, wenn ich meine inländische
Versicherung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes
aussetzen/kündigen könnte.
Danke für eure Hilfe,
Siuan
Wie bist du denn in Deutschland eigentlich versichert?
Wenn du versicherungspflichtiger Arbeitnehmer bist, dann endet die Versicherung mit Aufgabe der Beschäftigung. Eine Kündigung entfällt. Informiere aber am besten deine Krankenkasse über deinen Auslandsaufenthalt.
Als „mitversicherter“ Familienangehöriger zahlst du sowieso keine Beiträge. Melde der Krankenkasse den Auslandsaufenthalt; vielleicht bleibst du weiter kostenfrei in Deutschland versichert.
Wenn du freiwilliges Mitglied bist, müsstest du die Versicherung kündigen.
Schließlich hast du eventuell in allen Fällen die Möglichkeit eine Anwartschaftsversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Dies gilt in der Regel aber nur, wenn du in Neuseeland arbeitest. Nähere INFO´s gibt es bei deiner Krankenkasse.
Viel Spaß bei den KIWI´s
Andi
PS: Anspruch auf Leistungen in Neuseeland hast du nicht. Ist kein Abkommensland.
Hallo nochmal.
Ich bin übrigens Student, auch während des Aufenthaltes in Neuseeland, habe ein Work and Travel Visum, werde dort also auch Gelegenheitsjobs machen. Meine Auslands-KV (ISA) erlaubt auch das Arbeiten dort.
Danke, Gruß.
Siuan
Ultimative Antwort!
Hallo,
es geht ausschließlich darum, was passiert wenn Du zurückkehrst!!!
Kommst Du zurück, endet die Versicherung für Neuseeland (i.d.R) und Du kommst (u.U.) nicht in die GKV!
Das bedeutet, dass Du dann nicht mehr versichert bist!!!
Geh zu Deiner Kasse - lass Dich beraten - die sagen Dir (auf Basis deiner Situation), was Du tun solltest - schreib ein protokoll und lass esw unterschrieben!!! Tu das was man Dir sagt!!!
Thorulf Müller
P.S.: Bei Deiner Informationensbereitschaft (keine Infos über Status, etc) bin ich nicht bereit eine detaillierte Analyse zu schreiben!!!
Hallo,
Hallo!
Mich hätte die Frage von Siuan auch interessiert, aber Antworten die mehr Ausrufe- und Fragezeichen enthalten als Aussagen, helfen nur begrenzt weiter. Man kann auch freundlicher schreiben…damit meine ich nicht nur diese eine Antwort im Brett…ich hoffe Sie gehen nicht so mit Ihren Kunden um…
MfG Matthias
P.S. Man verzeihe mir dass dieser Artikel nicht direkt ins Brett gehört, aber das Ganze ist eine Frage der Umgangsformen hier.
es geht ausschließlich darum, was passiert wenn Du
zurückkehrst!!!Kommst Du zurück, endet die Versicherung für Neuseeland
(i.d.R) und Du kommst (u.U.) nicht in die GKV!Das bedeutet, dass Du dann nicht mehr versichert bist!!!
Geh zu Deiner Kasse - lass Dich beraten - die sagen Dir (auf
Basis deiner Situation), was Du tun solltest - schreib ein
protokoll und lass esw unterschrieben!!! Tu das was man Dir
sagt!!!Thorulf Müller
P.S.: Bei Deiner Informationensbereitschaft (keine Infos über
Status, etc) bin ich nicht bereit eine detaillierte Analyse zu
schreiben!!!
Hallo,
als Krankenkassenmensch dazu folgendes:
Du hast, um alle Eventualitäten auszuschliessen, die Möglichkeit
bei deiner Krankenkasse (bei meiner geht das jedenfalls) eine
Anwartschaftsversicherung abzuschliessen. Da zahlst du monatlich
einen geringen Beitrag, allerdings ohne Leistungsansprüche.
Sobald du den Boden der Bundesrepublik Deutschland wieder betrittst,
hat du dann das Recht eine Mitgliedschaft mit vollem Leistungsanspruch
zu begründen. Also, hin zur Krankenkasse und sich dort entsprechen beraten lassen.
Gruss
Günter
Hallo,
auch von mir den Tipp, direkt mit der Krankenkasse zu sprechen. Manchmal bieten auch Universitäten selber einiges an,in Australien gibts beispielsweise direkt von der Uni ein Students Health Cover.
Bezüglich deines Krankenversicherungsschutzes erwähne ich hier einfach sicherheitshalber, dass es mit einer Auslandsreisekrankenversicherung von ein paar Euro im Jahr nicht getan ist.
Was anderes: Bitte kläre auch mit deiner Haftpflichtversicherung , ob du über diesen Zeitraum in Neuseeland versichert bist.
Grüße
Laber
Hallo Siuan,
als Student selbst versichert? Oder familienversichert?
Bleibst du in Deutschland eingeschrieben?
- Student selbst versichert + Einschreibung bleibt bestehen:
Wenn du eingeschrieben bleibst und dein Studium immer noch im Vordergrund steht (z.B. nicht mehr als 20 Std. in der Woche arbeiten)
hättest du gar keine Wahl und musst die Beiträge zahlen. Ansonsten darfst du nicht weiterstudieren.
Da sich nämlich grundsätzlich dein Wohnsitz/ gewöhnlicher Aufenthalt nicht ändert, wärst du immer noch nach deutschem Recht zu beurteilen und durch die Einschreibung VERSICHERUNGSPFLICHTIG:
- Student selbst versichert + EXMATRIKULATION
Kannst du machen was du willst. Anwartschaft dringend zu empfehlen wenn du bei Rückkehr keinen Anspruch auf ALG II hätest.
- Familienversicherung
Bleibe bitte eingeschriebene Studentin und melde deinen Auslandsaufenthalt der Krankenkasse. Verdiene nicht mehr als 350,- € (abzgl. der Werbungskosten) und du bleibst kostenfrei versichert.
Andi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es ist doch ganz einfach…
…,.Frage Deine Kasse!
Günter hat es doch klar und deutlich gesagt - Anwartschaft - GKV ruhen lassen!!! (Ich liebe Ausrufezeichen!!!)
Wo ist das problem - und vor allem wo war meine Antwort unhöfflich???
Thorulf Müller