Krankenversicherung bei einem 400,- Euro Job

Hallo zusammen,

im Moment bin ich noch in Elternzeit. Danach gehe ich wieder arbeiten, allerdings nur auf 400,- Euro Basis, ausbezahlt bekomme ich dann 320,- Euro. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Eine Familienversicherung geht bei uns nicht, da wir nicht verheiratet sind. Die Dame von meiner Krankenversicherung sagte mir, dass ich mich dann freiwillig versichern muss/kann und das kostest 155,- Euro/Monat. Mit hat es fast vom Stuhl gehauen, als ich das gelesen habe. Das ist fast die Hälfte von meinem Aushilfslohn!? Kann das so richtig sein? Gibt es doch noch eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Stefanie Kreuzer

Hallo Stefanie,

du kommst günstiger weg, wenn du deinen Arbeitgeber überzeugen kannst, den Mini- auf einen Midi-Job aufzustocken. Das monatliche Bruttoentgelt muss dabei über 400 € betragen. Eine knappe Überschreitung ist ausreichend.

Übrigens: Ein Selbständiger muss als Mindestbetrag mehr als das Doppelte bezahlen. Das gilt auch dann, wenn er/sie Verlust macht, also sogar Geld verliert statt zu verdienen. Ungerechtigkeit ist eben relativ!

Viele Grüße
oscar.

Hallo, die Dame von der Krankenversicherung hat recht. Ein 400-EUR-Job verschafft keine Krankenversicherung. Wenn keine Familienversicherung möglich ist (Eltern ?), bleibt die freiwillige Weiterversicherung für den besagten Preis. Auf keinen Fall eine PKV aufschwatzen lassen !

Aber: beim 400-EUR-Job gibt es keine Abzüge, d.h. Dein 400-EUR-Job ist gar keiner. Unbedingt klären ! Ab 401 EUR wärst Du z.B. krankenversichert und es gibt Abzüge in der genannten Größenordnung.

Viel Glück

Barmer

Hallo Stefanie,
mir fällt da auch keine Alternative ein. Sofern im Anschluss an die Elternzeit die bisherige versicherungspflichtige Beschäftigung nicht mehr aufgenommen und statt dessen ein versicherungsfreier Minijob bis 400 Euro angenommen wird, besteht alleine aufgrund des Minijobs kein Versicherungsschutz. Die bisherige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann jedoch freiwillig beitragspflichtig fortgesetzt werden, sofern kein Anspruch auf Familienversicherung zum Beispiel über den Ehemann besteht.
Auf Anhieb verstehe ich nur nicht, warum du bei einem 400 Euro-Job nur 320 Euro ausbezahlst bekommst. Schließlich zahlt nur der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung. Und Steuern, soweit es sich um die einzigen Einkünfte handelt, dürften auch nicht anfallen. Daher frage ich mich, wo die 80 Euro bleiben.
Ansonsten finde ich eine Voll-Krankenversicherung mit ggf. sogar mitversichertem Kind für 155 Euro nicht gerade teuer. Dafür kann man sonst gerade mal ein Mofa versichern. Die nächste Vorsorgeuntersuchtung kostet schon ein Vielfaches davon.
Der von Dir genannte Beitrag ist der Mindestbeitrag, der auf Basis einer Mindesteinnahme zum Lebensunterhalt berechnet wurde. Du und dein Kind wirst hoffentlich doch nicht von den 320 Euro allein leben. Das vermutet wohl auch der Gesetzgeber und hat sich eine solche Regelung ausgedacht. Falls doch kann, ich nur empfehlen, entsprechende Ansprüche beim Sozialamt gelten zu machen.

Gruß
Karsten

Hallo Stefanie,

ja, das ist leider wirklich so. Auf Grund eines 400-Euro-Jobs („Mini-Job“) wird man nicht als Mitglied pflichtversichert. Das heißt, man muss zwangsläufig auf anderem Weg eine Versicherung durchführen. Wenn du nicht verheiratet bist, geht eine Familienversicherung über deinen Mann nicht. Alternative wäre lediglich eine Familienversicherung über deine Eltern, was aber nur bis zum 18. Lebensjahr möglich ist.

Wenn das auch nicht geht, dann gibt es tatsächlich nur die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Dabei wird nach dem Gesetz ein Mindesteinkommen für die Beitragsberechnung zu Grunde gelegt. Das heißt, du zahlst dann Beiträge von einem bestimmten Einkommen, unabhängig davon, ob du wirklich so viel Einkommen erzielst oder nicht. Dadurch kommt dann auch dieser hohe Beitrag von 155 € zustande. Insofern lohnen sich 400-Euro-Jobs nur selten, weil einfach nicht das dabei herauskommt, was man verdient hat.

Liebe Grüße
Stephan

Hallo Stefanie,
das ist leider korrekt, was die Dame von der GKV gesagt hat. Bei dem 400 € Job musst Du Dich selbst versichern, wenn keine Möglichkeit über Ehemann oder die Familienversicherung gegeben ist.

Beste Grüße

die Auskunft war exakt…einzige Möglichkeit ist die Heirat…sorry…gruß

Hallo zusammen,

im Moment bin ich noch in Elternzeit. Danach gehe ich wieder
arbeiten, allerdings nur auf 400,- Euro Basis, ausbezahlt
bekomme ich dann 320,- Euro. Wie läuft das mit der
Krankenversicherung? Eine Familienversicherung geht bei uns
nicht, da wir nicht verheiratet sind. Die Dame von meiner
Krankenversicherung sagte mir, dass ich mich dann freiwillig
versichern muss/kann und das kostest 155,- Euro/Monat. Mit hat
es fast vom Stuhl gehauen, als ich das gelesen habe. Das ist
fast die Hälfte von meinem Aushilfslohn!? Kann das so richtig
sein? Gibt es doch noch eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Stefanie Kreuzer

Hallo Stefanie,

leider ist dies so richtig, es sei denn Dein Arbeitgeber ist bereit Dich für z.B. 401,-€ einzustellen, dann werden jedoch alle Sozialabgaben für ihn fällig und das ist unter dem Strich teurer als die pauschalen Abgaben die er für eine 400,-€ Kraft zahlen muss.
Tut mir leid, das ich Dir nichts „schöneres“ antworten kann.

Viele Grüße
Evelyn

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!

Grüße
Stefanie

Hallo Stefanie,

gern geschehen, freue mich auf weitere Fragen von Dir

viele Grüße
Evelyn

Hallo Barmer,

vielen Dank für deine Antwort! Warum keine PKV? Ich kenn mich da net aus, sorry!

Vielen Dank schonmal für deine nächste Antwort!

Gruß Steffi

Hallo Stefanie,

leider gibt es keine andere Möglichkeit. Also möglichst einen Job über 400,00 EUR aufnehmen, dann zahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte mit.

mfg

Marianne

Das ist leider so richtig. Also heiraten oder trennen :wink: