Person A war im ersten Quartal letzten Jahres beim Zahnarzt. Jetzt hat sie dieser angerufen weil sie zu dem Zeitpunkt wohl nicht krankenversichert war.
Person A arbeitet im Durchschnitt 5 Tage im Monat als freier Mitarbeiter für die öffentlich rechtlichen auf Lohnsteuerkarte und zahlt dabei auch Abgaben an die Krankenkasse. Sie ist nicht fest angestellt sondern arbeitet je nach Bedarf auf Abruf.
Person A ist nicht selbstständig und hat auch kein Gewerbe angemeldet.
Ist Person A den dann nur an den Tagen versichert an denen sie arbeite oder wie sieht das aus?
Wenn Ja was müsste Person A tun um durchgehend krankenversichert zu sein.
Person A war im ersten Quartal letzten Jahres beim Zahnarzt.
Jetzt hat sie dieser angerufen weil sie zu dem Zeitpunkt wohl
nicht krankenversichert war.
Jeder ist irgendwie kranknversichert. es ist nur die Frage, wer wann welchen Beitrag zu bezahlen hat. Aöso bei der Kasse anrufen und fragen.
Unter dem Begriff „freier Mitarbeiter“ versteht der Fragende eine Person die für ein Unternehmen Aufträge ausführt ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.
Es handelt sich nicht um einen Angestellten.
Beiträge für die Krankenkasse wurden vom Arbeitgeber entrichtet aber anscheinend nicht durchgehend. Es erfolgte eine ständige an und abmeldung bei der Krankenkasse je nach Beschäftigung.
Unter dem Begriff „freier Mitarbeiter“ versteht der Fragende
eine Person die für ein Unternehmen Aufträge ausführt ohne
dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu
sein.
Es handelt sich nicht um einen Angestellten.
Dann kann es sich also nur um einen freiberuflichen oder selbständigen
Geschäftspartner handeln.
In diesem Fall, kann auch der Arbeitgeber keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Also sofort Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen.
Ansonsten muss für die Zwischenräume eine freiwillige Versicherung gemacht werden. Mindestbeitrag ca. 150 EUR, aber dafür ist das Einkommen evtl. schon zu hoch.
Person A geht davon aus das Abgaben gezahlt wurden da die Bezahlung auch mit Hilfe der Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde. Person A ist aber kein Experte für Lohnbuchhaltung und kennt auch keine entsprechenden Vorschriften. Person A vertraut aber darauf das die Personen in der Lohnbuchhaltung wissen was sie tun.
ist zwar nett, das du dich hier so aufregst, aber es gibt tatsächlich freie mitarbeiter, die in „arbeitnehmerähnliche“ Positionen arbeiten.
das ist gerade bei den öffendlich rechtlichen gang und gebe.
bei 5 Tagen den Monat ist das hier wohl ein 55 Tage Vertrag.
Hier ist der richtige Ansprechpartner die Krankenkasse und mit dieser ist zu klären, das ein solcher Vertrag vorliegt und das man nicht ständig an und wieder abgemeldet werden soll.
Wenn ich mich recht entsinne dürfen aber nicht mehr als 30 Tage zwischen den Arbeitstagen liegen.
Hallo,
so, wie geschildert (ständige An- und Abmeldung durch Arbeitgeber und während der „Beschäftigungszeiten“ auch Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, also auch Kranken- und Pflegeversicherung) kann es sich nur um eine Arbeitnehmertätigkeit (unständig Beschäftigter) handeln, also nicht um einen Selbständigen, auch wenn hier der Begriff „freier Mitarbeiter“ verwandt wurde.
Für das spricht wie gesagt die Meldung des Arbeitgebers an die Kasse, die bei einem wirklich freien Mitarbeiter nicht erfolgen würde.
Demnach muss sich der Betreffende zwischen diesen Beschäftigungen selbst versichern bei seiner Krankenkasse und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kasse nicht bei ihm gemeldet hat wenn beispielsweise eine Abmeldung des Arbeitgebers erfolgte.
Dies wäre erst einmal zu klären.
Gruss
Czauderna