Krankenversicherung bei häufigem Gendefekt

Angenommen, eine junge Dame hat einen recht häufigen Gendefekt, konkret Faktor-V-Leiden-Mutation (heterozygot) - wie ca. 7 % der Bevölkerung.

1.) Muss dieser Umstand bei Abschluss einer Krankenversicherung angegeben werden?
2.) Würde daraufhin die Krankenversicherung das Vertragsverhältnis ablehnen?
3.) Falls nein: Würden sich die Beiträge deutlich erhöhen?

Grüße
Dirk

Hallo,
soweit es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt, muss nichts angegeben werden und es wird auch nichts abgefragt, weil es auch keinerlei Auswirkungen auf die den Umfang der Leistungen oder auf die Höhe der Beiträge hätte. Bei Privatversicherungen sieht das schon anders aus, da ich aber da kein Experte bin, kann ich auch nichts dazu konkret schreiben.
Gruß
Czauderna

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Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es sich in dem fiktiven Fall um eine private Krankenversicherung handelt. Es gab ein Beratungsgespräch, in dem das Thema aber nicht berührt wurde.

Was ist denn das?
Fiktiver Fall, also gar nicht tatsächlich?

Doch, das ist ein echter Fall.
Im Rechtsbrett muss man die Fragen aus rechtlichen Gründen so formulieren, als würde man nur über ausgedachte Fälle sprechen. Aber hier ist ja gar nicht das Rechtsbrett.

Grüße
Dirk

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Genetische Risikofaktoren muss man nicht angeben. Erst wenn eine entsprechende Erkrankung eingetreten ist. Ein Risikofaktor ist keine Erkrankung. Wenn der Versicherer aber frägt ob man raucht oder Übergewicht hat, hat man (erworbene) Risikofaktoren, aber man frägt formal nach Gewohnheiten, was zulässig ist.
Faktor V Leiden ist, wenn heterozygot vorhanden, ein schwacher Risikifaktor, der wenn erkannt, beherrschbar ist. Homozygot dagegen ist FV Leiden jedoch ein starker Thrombose- Risikofaktor.
Udo Becker

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Wenn man eine private Krankenversicherung abschließen möchte, ja.

Dies könnte möglich sein, alternativ könnte sie auch einen Beitragszuschlag verlangen.
Die Entscheidung dafür trifft die Krankenversicherung.

Wenn dies bekannt ist, dann muss man ihn angeben beim Antrag für eine private Krankenversicherung angeben!

Hm - das widerspricht der Ansicht von @Udo_Becker.

Grüße
Dirk

Die Frage stellt sich, woher bekannt ist, dass die genetische Risikofaktoren bekannt sind.
Doch sicherlich auf Grund einer Untersuchung durch einen Arzt.
Also kann man nicht grundsätzlich annehmen, dass dies nicht anzugeben ist.
Sinnvoller weise sollte man den Versicherungsmakler oder Vertreter fragen, denn es bringt dem Antragsteller nichts, wenn nach ein paar Monate/Jahren dies bekannt wird und man dann feststellt, dass der Antrag auf Grund fehlerhafter Angaben policiert wurde.
Die Möglichkeit besteht, dass der Vertrag dann rückwirkend storniert wird.

Ist mir schon klar, dass die Versicherungen ein Interesse haben auch genetische Risikofaktoren genannt zu bekommen. Aber dass das Nicht Angeben justiziabel ist wäre mir neu. Wenn das konsequent durchgezogen würde, so gäbe es für die Versicherungen keine Kunden mehr, denn jeder Mensch hat auch ein Sortiment an genetischen Risikofaktoren. In meiner (Diagnostika)Branche war die Rede: „Es gibt keine gesunden Menschen, nur schlecht untersuchte“.
Udo Becker

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Hier geht es um die Tatsache, dass alle Fragen im Antrag einer privaten Krankenversicherung wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.
Und wenn die Frage lautet, alle Arztbesuche sind anzugeben - ist es auch anzugeben.
Was der Krankenversicherer damit macht, steht auf einem anderen Blatt.

Es gibt durchaus unzulässige Fragen, die falsch beantwortet werden dürfen. In der Regel aber kann ein Antragssteller die aber nicht erkennen, weil dafür detailliertes rechtliches Wissen nötig ist.

Ja. Daher interessieren mich sehr die Meinungen hier.

Und welche sollen dies sein?
Wenn der Versicherer dies aber feststellt, auch nach Jahren, kann er den Vertrag auch rückwirkend auflösen.
Also sollte man dies nicht tun.

Was gefällt dir an @Udo_Becker Ausführungen nicht?

Hinzu kommen noch …

  • alle Dinge, die nicht direkt im Zusammenhang mit dem Versicherungsprodukt stehen
  • was den Versicherungsnehmer zu Spekulationen veranlasst
  • was dem Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen kann.

Hinzu kommt noch die Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Fragestellung.

Alleine das lässt schon so einige Fragen von Versicherungen - sagen wir mal - fragwürdig erscheinen. Für die Fütterung ihres „Big Data“ sind die noch neugieriger geworden, als sie ohnehin schon waren.

Auch das bringt dem Versicherungsnehmer nichts. Makler und Vertreter verdienen an Provisionen und eine nicht unbedeutende Zah davon setzten die Antworten so, dass der Abschluss zustande kommt und nicht so, wie es von rechtlicher Seite korrekt wäre.

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