Krankenversicherung bei Kleingewerbe

Hallo, ich hab ein Nagelstudio als Kleingewerbe angemeldet. Da ich hauptberuflich aber auf 20 Std. angestellt war, mußte ich mir wegen dem geringen Zuverdienst keine Gedanken machen bzgl. Krankenversicherung. Jetzt beabsichtige ich meinen Bruf an den Nagel zu hängen und nur noch zu Hause das Nagelstudio zu betreiben. Ich wollte jetzt eigentlich wissen wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze bei selbst. Arbeit ist um wieder in die Familienversicherung meines Mannes zu kommen. Ich hab da verschiedene Auskünfte, mal 400 Euro, mal 365 Euro. Dann müßte ich ja noch wissen, ob diese Betrag die reine Einnahme betrifft, oder ob ich da von meinem zuversteuernden Einkommen des Kleingewerbes ausgehen kann. Praktisch Einnahmen-Überschuß-Rechnung. Denn ich hab ja auch Ausgaben, wie Material ect…
Wäre echt super wenn mir da Jemand Auskunft geben könnte. LG Susi