Hallo,
angenommen ein 57-jähriger Ausländer war vor 3 Jahren in Deutschland privat krankenversichert und ging dann ins Ausland.
Eine Anwartschaft schloß er bei seiner PKV nicht ab und somit ist er heute aus deutscher Sicht ohne Versicherungsschutz.
Nun möchte er für einen Midi-Job nach Deutschland zurückkommen.
In die PKV kann er dann ja nicht, weil er unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
In die GKV kann er aber doch prinzipiell auch nicht, weil er über 55 Jahre alt ist und zuvor privatversichert war.
Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit, daß eine GKV den Arbeitnehmer wieder aufnimmt z.B daß er sich zuerst arbeitslos meldet und anschließend die Arbeit aufnimmt?
Grüße
CE
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