Krankenversicherung bei Mutterschutz

Liebe/-r Experte/-in,

meine Freundin befindet sich derzeit im Mutterschutz (also 3 Jahre Erziehungsurlaub) und hat somit einen festen Arbeitsplatz. Sie ist alleinerziehend und offenbar ist das für den deutschen Staat Grund genug sie zum Harz 4 Empfänger zu erklären.
Mittlerweile sind wir zusammen gezogen. Da ich nicht unbedingt schlecht verdiene lehnt das Arbeitsamt nun jede Unterstützung ab. Wir sind noch nicht verheiratet!
Heißt, sie bekommt keine finanzielle Unterstützung mehr, keineKrankenversicherung und keine soziale Absicherung.
Begründung: Ich verdiene ja genung. Bis jetzt habe ich mich darüber nicht groß aufgeregt. Aber jetzt auch noch eine freiwillige Krankenversicherung für Frau und Kind zu zahlen, das kann auch ich nicht mehr stemmen.
Ist das wirklich rechtens? Dass ich die maximalen Abgaben und Steuern entrichte und nur weil ich mit meiner Freundin zusammen wohne, der Staat sich aus jeder Verantwortung zieht?

Vorab vielen Dank für ihre Ratschläge

Hallo Ihr Beiden!
Leider muß ich Euch mitteilen, daß Ihr das Dümmste in Eurem Leben getan habt. Es tut mir Leid aber die Hartz 4 –„Betrüger“ sehen in Euch nun eine Bedarfsgemeinschaft und so werdet ihr auch behandelt, incl. Krankenkasse.
Entweder Ihr zieht wieder auseinander, Scheintrennung, das könnt Ihr machen, da Ihr nicht verheiratet seid oder Ihr weißt dem Amt nach, das jeder einzeln lebt. Das heißt jeder seine eigene Wurst, seine eigen Zahnpasta, jeder sein eigenes Bett, jeder sein Eigenes hat, bis hin zum Wäschewaschen, Miete, Strom, Wasser, Abwasser u. s. w…
Die Krankenkasse weiß nun, daß Du einen guten Lohn bekommst und weil Du der Vater bist, mußt Du nun zahlen und für das Kind aufkommen auch im medizinischen Bereich. Das ist leider so.
Die Hartz 4-Geschichte wird leider jeden Monat schlimmer das habt Ihr sicherlich schon mitbekommen, deshalb paßt auf, wen Ihr das nächste Mal wählt.
Leider ist das die reine Wahrheit, ich hätte Euch gen anders geholfen.
Trotzdem schöne Tage!

Hallo,
ja der Weg ist so, dass wenn der Partner genug verdient, auch von Überschuss des Verdienstes die Krankenversicherung übernimmt.
mfg,

Guten Morgen!
Da Ihre Lebensgefährtin während des Mutterschutzes nicht in der Lage ist, sich und das Kind/ die Kinder aus eigener Kraft zu versorgen, hat sie anscheinend einen Antrag auf SGB II Leistungen gestellt (die Behörde gewährt SGB II nur auf Antrag und nicht von selbst). Nun ist Ihre Lebensgefährtin mit Ihnen zusammengezogen. Nach § 7 Absatz III SGB II bilden Sie somit eine Bedarfsgemeinschaft. Dies bedeutet, dass der Staat davon ausgeht (Grundlage SGB II iVm. Urteilen der Sozialgerichte), dass Sie als Lebens- und Bedarfsgemeinschaft füreinander einstehen. Wahrscheinlich hat das Amt Ihre Verdienstnachweise sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate angefordert um zu berechnen, welche Leistungen Ihnen zustehen. Nun sagen Sie, dass Sie nicht schlecht verdienen, dies bedeutet automatisch, dass das Amt (zumindest nach dem SGB II) zurecht Ihr komplettes Einkommen und vorhandenes Vermögen in die Berechnung einbezieht. es ist tatsächlich so, dass Sie, wenn es Ihnen finanziell möglich ist (dies berechnet das Amt) komplett für Ihre Freundin und das Kind / die Kinder aufkommen müssen. Wenn es nicht möglich ist, dann aber zumindest bis zu dem Teil, der zumatbar ist, bedeutet bis zu der Grenze die erreicht wäre, wenn Sie selber Leistungen nach dem SGB II erhalten würden. (diese dann fiktiv mit den Leistungen der Partnerin und des Kindes addiert).

Tipps gibt es da leider wenige. Sie haben die Möglichkeit sich wieder räumlich zu trennen und gegenüber dem Amt zu erklären, dass Sie kein Paar mehr sind. Dann erhält Sie wieder die komplette Hilfe von Seite des Staates.

Oder Sie trennen sich tatsächlich, oder leben weiterhin miteinander zusammen und stehen dann auch füreinander ein.

Weitere Möglichkeiten sehe ich nicht.

MfG
S. K.

Hallo

zum „Hartz IV“ Empfänger ist sie geworden, weil sie kein Einkommen hat, sie ist also nicht mehr im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Das Erziehungsgeld ist auch schon verbraucht (offenbar). Als letzte Instanz gibt es dann Leistungen nah dem SGB II (Hartz IV). Hier wird aber nur bei Bedürftigkeit gezahlt und bei der Prüfung, ob jemand bedürftig ist, wird immer die gesamte Bedarfsgemeinschaft (also der Haushalt) betrachtet. Wenn Sie nun über ausreichendes Einkommen verfügen, hat die Frau keinen Anspruch. Also bleiben hier nur die Möglichkeiten: Heiraten oder die Frau muss sich einen Job suchen oder der Vater des Kindes muss Unterhalt zahlen. Ich würde hier auh sagen,dass sich nicht der Staat aus der Verantworung zieht, sondern der Kindesvater, der offenbar nicht zahlt.

Viele Grüße
acarychtis

Hallo,

Du fragst: „Ist das Rechtens, wenn sich der Staat seiner Verantwortung entziehtß“

Ich muss fragen. „Iat das rechtens, dass Du Dich Deienr Verantwortung entziehst, nur weil Du keine Heirat wünschst?“
Viele Paare haben lange gekämpft, um auch als nicht verheiratete Paare die Rechte von Eheleuten zu erlangen. Dazu gehört aber auch, die Pflichten zu übernehmen! vermutlich brauchst Du gar nichts für KV zu bezahlen, da Du Deien Freundin in Deine Versicherung hineinnehmen kannst. Wenn es Probleme geben sollte, empfehle ich, Deien Freundin zu heiraten.

Es ist tatsächlich Rechtens und auch gut so, dass unverheiratete Paare als Lebensgemeinschaft mit Eheleuten in vielen Bereichen gleichgestellt werden.
Diese Gleichstellung ermögilcht auch Vorteile, die sich finanziell auswirken, zumal, wenn einer der beiden ganz gut verdient.

Mein Rat: Drehe den Spieß um und heitare sie. Dann ist die Krankenvers. praktisch kostenlos und Du sparst Steuern obendrein. Es gibt noch weitere Vorteile, z. B. wenn einer von Euch bewusstlos im Krankenhaus liegt.

Fass Dir ein Herz, nur Mut und wenn Du Beamter bist, solltest Du noch vor dem 31.12. heiraten (…).

LG, W. Pühringer

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht zufriedenstellend beantworten.

O.Lemitz