Krankenversicherung bei Nebentätigkeit

Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe zur Zeit eine 50 % Stelle. Habe meinen Arbeitsgeber darüber informiert, dass ich als Selbstständiger einer Nebentätigkeit nachgehe. Mein Arbeitgeber war damit einverstanden.

Nun gibt es folgendes Problem. Mein Arbeitgeber will nachweise sehen, wie viel ich über meine Selbstständigkeit verdiene, da er der Meinung ist, ich müsste Krankenversicherung etc. nun selbst zahlen.

Weiss jemand, ab welchem Verdienst einer Nebentätigkeit man sich selbst versichern muss?

Ein Anwalt sagte mir, dass es da keine Grenze gibt, ein anderer sagte mir, dass 400 € die Grenze ist.

Leider weiss ich nun natürlich nicht was nun stimmt.

Über informative Antworten würde ich mich sehr freuen!!

Danke!!

Gruß
N-ergy

Weiss jemand, ab welchem Verdienst einer Nebentätigkeit man sich selbst versichern muss?

Das hängt nicht unbedingt vom Verdienst ab.

Ein Anwalt sagte mir, dass es da keine Grenze gibt,

Richtig.

ein anderer sagte mir, dass 400 € die Grenze ist.

Ganz falsch.

Leider weiss ich nun natürlich nicht was nun stimmt.

Am Besten Kontakt zu Krankenkasse aufnehmen und dort um Statusfeststellung bitten (den AG darüber informieren). Das Ergebnis ist dann verbindlich und für Dich und den AG eine verlässliche Grundlage.

Hallo,
entscheidend ist, ob die Selbständigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Ktriterien sind hierbei:

  • die wöchentliche Arbeitszeit
  • Haupteinnahmequelle
  • werden in der Selbständigkeit selber Arbeitnehmer beschäftigt?
    Es ist sinnvoll, sich das Ergebnis dieser Prüfung von der Krankenkasse schriftlich geben zu lassen.
    Wenn eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, braucht der Arbeitgeber in der Kranken- und Pflegeversicherung keinen Zuschuss zahlen. Wenn er den Zuschuss dennoch zahlt, ist dieser steuer- und beitragspflichtig.Bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit sind alle Einnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung (KV*PV)beitragspflichtig
    Wenn eine nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt, ist der Arbeitgeber in der Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtet, einen Zuschuss zu zu zahlen. Wenn weder Rente noch rentenähnliche Einnahmen bezogen werden, sind die Einnahmen aus der Selbständigkeit in der KV+PV beitragsfrei.

Wenn sich Änderungen ergeben, sollte auf jeden Fall die Krankenkasse informiert werden, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Gruß
RHW