Krankenversicherung bei rente und lohnsteuerkarte

hallo,
ich habe eine allgemeine frage zur krankenversicherungsabgaben.
wenn jemand eine rente erhält, z.b. halbwaisenrente, und jetzt für einen kurzen zeitraum als kurzfristiger beschäftigter arbeiten geht, müsste der arbeitgeber doch keine zusätliche krankenversicherung bezahlen, oder?
deswegen müsste also auch keine benachrichtigung an die rentenstelle bzgl. der krankenversicherung gehen, oder?

es ist nicht ganz klar, in wie weit die alle vernetzt sind und was der arbeitgeber verpflichtet ist zu melden.

vielen dank für eine erklärung.
grüße
eva

es ist nicht ganz klar, in wie weit die alle vernetzt sind und

Das ist hierbei gar nicht nötig (s.u.).

was der arbeitgeber verpflichtet ist zu melden.

Der AG ist verplfichtet, dass alles korrekt nach dem SGB abläuft. Der betrieb wird auch regelmäßig geprüft und Fehler auch noch nach Jahren durch Nachzahlungen geahndet. Also lieber von Anfang an richtig machen

und wie läuft alles nach dem SGB ab?
muss der arbeitgeber also nun nochmal krankenversicherung bezahlen, wenn der arbeitnehmer rente bezieht oder nicht?

sorry, aber das wird aus deiner antwort nicht klar.
grüße

Hallo,

eine kurzfristige Beschäftigung ist eine solche, die auf höchstens 2 Monate befristet ist. Diese wird der Minijobzentrale vom Arbeitgeber gemeldet. KV-Beiträge sind nicht zu zahlen. Wenn es sich um einen 400 € Mini-Dauerjob handelt, dann hat der Arbeitgeber pauschale KV-Beiträge und RV-Beiträge zusätzlich zu zahlen.

Gruß Woko

vielen dank, woko, für die antwort.
es handelt sich nicht um einen 400€-job, sondern um eine einmalige bechäftigung und das gehalt liegt über 400€.
warum sollte dann keine krankenversicherung gezahlt werden?

Nachtrag
Hallo,

natürlich muss der Waisenrentner das Einkommen selbst an die Rentenstelle melden, wenn es um die Anrechnung auf die Waisenrente geht. Diese erhält über die Soz.Vers. Nummer auf alle Fälle auch über die Meldung des Arbeitgebers Bescheid.

Gruß Woko

Hallo,

kurzfristige Beschäftigungen bis 2 Monate Dauer sind versicherungsfrei, wenn man sie nicht berufsmäßig ausübt. Die Höhe des Lohnes spielt dabei keine Rolle.
Hier zur Vertiefung des Themas:
http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Begriff_k…

Gruß Woko